Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlub/geld und ausbildung

Frage: Erziehungsurlub/geld und ausbildung

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Hallo ich bin in der Ausbildung zu Krankenschwester.Sie endet am 31.08.03. ich wollte mich über den erzieungsurlaub/geld in der ausbildung erkundigen und ob ich wegen Gravidität kündbar bin.kann mein Mann den urlaub auch nehemen und wieciel Geld würde er bekommen.gibt es sonst noch förderungen für junge Eltern?Im voraus herzlichen dank und ein schönes Weihnachtsfest.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Bibi, 1. Wenn die Ausbildung zu Ende ist und Sie keinen Vertrag haben, dass Sie übernommen werde, sind Sie arbeitslos. 2. Ihr Mann kann grds. EU nehmen, Sie haben dann aber keinen Verdienst. Außer Kindergeld und Erzeihungsgeld. 3. Andere Förderungen sind mir nicht bekannt, wenn er EU nimmt, wird er weder Arbeitslosengeld noch andere Sozialleistungen erhalten (evtl. Sozialhilfe) Gruß, NB


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