Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsurlaub splitten

Frage: Erziehungsurlaub splitten

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ist es möglich, den Erziehungsurlaub für im Jahr 2000 Geborene nach 1 1/2 Jahren noch zu splitten, so dass dann beide Elternteile Teilzeit arbeiten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Liebe Heike, EU für beide Eltern gleichzeitig geht erst für Kinder ab 01.01.01 geboren. GRuß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Ich bin seit kurzen Vater geworden und bin verheiratet mit einer Thailänderin die mit meinem Sohn, ihren Kindern und Eltern in Thailand wohnt. Über die deutsche Botschaft in Bangkok werde ich dieses Jahr für meinen Sohn der am 12.02.2019 geboren ist den deutschen Pass beantragen. Dies ist nur noch eine formale Angelegenheit. Ich bin von meinem ...

Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter kommt am 23.08. auf die Welt. Ich werde ab der Geburt für 12 Monate Zuhause sein (bereits beantragt und genehmigt vom Arbeitgeber). Mein Mann möchte 2 Monate in Elternzeit gehen. Vom 01.11-31.11.19 und vom 01.09.20-30.09.20 // Bekommen wir hier dann beide Elterngeld im November 2019 oder wird meines gestri ...

Hallo, ich habe mich entschieden, 2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Wie splitte ich jetzt das normale Elterngeld mit dem Elterngeld plus am besten über die 2 Jahre ? Ich bin da etwas überfordert. Und ist es möglich, die Elternzeit später eventuell nachträglich doch früher zu beenden ? Danke (:

Hallo, Bekannte von mir sind in folgender Situation. Ihr Sohn wurde im September 2019 geboren. Sie ist Hausfrau und nimmt 12 Monate Basiselterngeld (Sockelbetrag) und er hat direkt nach Geburt einen Monat Elternzeit genommen und hat ab Dezember einen neuen Arbeitgeber. Er wollte noch nicht das Thema Elternzeit ansprechen, aber er möchte gerne den ...

Hallo Frau Bader, Erstmal frohes Neues, bin ein neues Mitglied und habe gleich eine Frage. Ich habe bei meinem alten AG zum Ende meines Erziehungsurlaubes wegen unzumutbarer Entfernung gekündigt. Ich habe im Mai 2016 erfahren das ich damals schwanger war, was ich ä daraufhin meinem AG mitgeteilt habe. In den darauffolgenden wochen sind bei mi ...

Hallo Frau Bader, Unser Sohn wurde letztes Jahr am 01.08.2019 geboren. Ich habe bei meinem aktuellen Arbeitgeber Elternzeit für den Monat Mai beantragt. Allerdings werde ich zum 01.07 das Unternehmen wechseln. Mein Ursprünglicher Plan war es einfach im August den zweiten Partnerschaftsmonat zu nehmen. Allerdings wird das im neuen Job schwer mögl ...

Guten Tag, Ich und mein Partner möchten beide In Elternzeit gehen. Er 2 Monate ( am besten gesplittet) 1 Monat sofort nach der Geburt und den 2. ten Monat dann wenn unser Baby 6 Monate wird. Und ich möchte 2 Jahre am Stück. Wie beantragen wir das beim Arbeitgeber? Wenn er 2 Monate nimmt kann ich nur 22 Monate nehmen? Oder sind es bei Mütter imm ...

Hallo, mein Mann hat bis zum April 2021 einen befristeten Vertrag in der Gastronomie. Er möchte gerne zwei Monate Elternzeit nehmen, und diese splitten (auf direkt nach der Geburt 05.12 und den 2 Monat gerne im Juli). Muss man bei dem jetzigen Arbeitgeber trotzdem beide Monate angeben? Da sonst die Gefahr besteht, dass der Vertrag nicht verlängert ...

Guten Abend, Ich habe zwei Kinder. Beide nach Juli 2015 geboren. Für Kind 1 habe ich von März 2019- April 2020 Elternzeit Teil 1 gehabt. Im Februar ist er 2 geworden. Nun nehme ich Elternzeit 2 von März-September 2021. Kann ich noch mal verlängern ohne Zustimmung? Für Kind 2 hatte ich Elternzeit von Oktober 2015 - Februar 2017. Wie kann hie ...

Guten Tag. Momentan bin ich den 5. Monat in Elternzeit. Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt und beziehe monatlichl das volle Elterngeld. Jetzt würde ich gerne die Elternzeit verlängern um ein Jahr. Und das Elterngeld ab jetzt splitten. Also so, dass ich die nächsten Monate bis zum zweiten Geburtstag Elterngeld beziehe. Halt nicht das volle Elter ...