Lubavii
Guten Tag Frau Bader, unsere Tochter kommt am 23.08. auf die Welt. Ich werde ab der Geburt für 12 Monate Zuhause sein (bereits beantragt und genehmigt vom Arbeitgeber). Mein Mann möchte 2 Monate in Elternzeit gehen. Vom 01.11-31.11.19 und vom 01.09.20-30.09.20 // Bekommen wir hier dann beide Elterngeld im November 2019 oder wird meines gestrichen oder gekürzt für die Zeit? Er wollte heute den Antrag abgeben und wurde leider zurückgewiesen. Angeblich kann er nur zum Geburtsdatum in Elternzeit gehen. Also 23.11-23.12.19 und 23.09.-23.10. Klingt in meinen Ohren falsch und unsinnig - hat der AG Recht? Wenn nein, gibt es eine Rechtsgrundlage, die sagt, dass mein Mann es frei wählen kann? Besten Dank im Voraus. Liebe Grüße, Melissa
Hallo, Er kann EZ nehmen, wie er will. EG aber bekommt er nur für volle Lebensmonate. Also ab 23. bis 22. des Folgemonats. Liebe Grüße NB
sternenfee75
Dein Mann kann natürlich frei wählen, allerdings wird Elterngeld nach Lebensmonaten und nicht nach Kalendermonaten gezahlt. Da muss er dann vom 23.11-22.12!!! Und23.09-22.10!!! Wählen.
Felica
Wenn dein Mann EG beziehen will, dann ist seine Meldung falsch. Er bejkmmt dann so wie ihr es plant gar kein Geld. EZ dagegen darf er frei wählen. Das hat mit dem EG nur soweit was zu tun das man um EG zu bekommen nicht mehr wie 30 Stunden die Woche arbeiten darf. EZ darf man also frei wählen, für EG dagegen müssen es mindestens 2 volle Lebensmonate sein. Der AG muss da aber gar nichts genehmigen, er darf es nicht mal ablehnen. Das man deinem mann gesagt hat das geht so nicht, ist also eher sein Vorteil. Ihr hättet sonst richtig blöde aus der Wäsche geschaut wenn es kein EG gibt. Nachlesen kann man das im übrigen alles hier: https://www.bmfsfj.de/blob/93614/ae836eac57176f0e284865bdacb456ec/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit-data.pdf
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