Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Basis Elterngeld - Vätermonate 3 x splitten??

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Basis Elterngeld - Vätermonate 3 x splitten??

sassibe

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Liebe Frau Bader, ich befinde mich aktuell im Mutterschutz und werde danach für ein Jahr Basis Elterngeld beziehen. Leider kann mein Mann, auf Grund seines Jobs, seine "Vätermonate" nicht nach Lebensmonaten nehmen. Das Baby kommt voraussichtlich am 1.8.18, jedoch könnte meine Mann den 1. Partnermonat erst ab dem 15.08. - 14.09.18 und den 2. dann erst im nächsten Jahr nehmen, dann evtl. sogar nach Lebensmonat. Offensichtlich würde er in diesem Fall für den August dann aber nur die 2 Wochen Elterngeld bekommen und für die letzten 2 Wochen im September überhaupt nichts, ist das korrekt? Ich habe jedoch gelesen, dass der Vater in jedem Fall insgesamt 2 Monate nehmen muss, da er anderenfalls überhaupt keinen Anspruch auf Elterngeld hätte und er würde dies auch sehr gerne tun. Wäre es in solch einem Fall ggf. auch möglich, dass er nur 2 Wochen Elternzeit/Elterngeld beantragen würde vom 15.08. bis 31.08.18, dann nochmal gegen Ende des Jahres weitere 2 Wochen und den vollen 2. Partnermonat dann im nächsten Jahr? Somit wäre das Elterngeld dann 3 x gesplittet. ginge sowas überhaupt? Es ist so schade, dass einem das so schwer gemacht wird. Vielen Dank und lieben Gruss


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss mind. 2 Monate nach dem Geburtstag nehmen. Er bekommt sonst gar nichts. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein, er muss zwei lebensmonate nehmen, die in den ersten 14 lebensmonaten des kindes liegen und sich nach dem geburtstag des kindes richten. ansonsten bekommt er eben kein elterngeld. er könnte seine monate doch ganz am ende nehmen, dann wäre es besser planbar? wenn das kind am 1.8. kommen soll, ist er mit seinem antrag sowieso verdammt knapp dran, er muss ja 7 wochen vorher anmelden...


Felica

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Er bekommt dann gar kein EG, weil er mindestens 2 volle Lebensmonate den Anspruch für EG erfüllen musst. Was heißt er bekommt die EZ nicht so? Der AG hat da kein Mitsprachrecht wenn dein Mann die EZ früh genug angemeldet hat. Wenn der AG jetzt schon so quer schießt, würde ich beide Monate zusammen nehmen. Meines Wissens nach kann man dazwischen nämlich gekündigt werden, zudem muss er beide Monate zusammen melden da der AG sonst den zweiten verweigern kann. Wenn es im August gar nicht klappt, dann bietet dem AG besser an das dein Mann dann den 2ten und 3ten Lebensmonat nimmt.


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