Frage: Erziehungsgeld/Unterhalt

Hallo, bin in der 24 SSW, der Vater will keinen Kontakt zu uns, hat sich jedoch bereit erklärt zu zahlen. An Erziehungsgeld steht mir max. 6oo DM über 2 Jahre zu. Wird der Unterhalt fürs Kind bzw. mein Betreuungsunterhalt auf dieses Geld angerechnet? Besteht dadurch die Gefahr weniger Erziehungsgeld zu bekommen? Noch eine 2te Frage: Welchen Betrag hat der Kindvater zur Erstausstattung dazu zu zahlen? Oder kann ich den gesamten Betrag verlangen, wenn ja bis zu welcher Höhe? Vielen Dank für ihre Anwort, mfG Cäcilia

Mitglied inaktiv - 14.03.2002, 22:07



Antwort auf: Erziehungsgeld/Unterhalt

Liebe Cäcilia, 1. Unterhalt der nichtehelichen Mutter 1. Grund zum Unterhalt § 1615 l Abs.1: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren. §1615 l Abs.2: Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). §1615 l Abs. 3 Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. 2. Kosten SS u. Entbindung Alle Kosten, die die KK nicht bezahlt 3. Säuglingsausstattung Kindsvater schuldet Sonderbedarf, dazu gehört die Erstlingsausstattung dazu (Problem nur, was alles dazuzuzählen ist) 4.Höher des U. Nur, wenn Kindsmutter bedürftig ist, bekommt sie etwas ( Anrechnung Kindergeld etc.). Der Betrag ist mind. 1300 DM (in neuen Bulä 1.190 DM) und wird ind. ausgerechnet. Wenn der KV zahlungsunfähig ist, sieht es schlecht aus. Er hat auf jeden Fall einen Selbstbehalt von mind. 1800 (neue BL 1645 DM), wenn er arblos ist bei 1600 (neue BL 1460 DM). Möglicherweise hat die KM Ansprüche gegen ihre Eltern, diese gehen aber erst nach den Ansprüchen gegen den KV. Wichtig: leugnet der KV seine Vaterschaft, wird ein Test gemacht. Er muß dann auch rückwirkend zahlen. 2. Der erhaltene Unterhalt wird berücksichtigt, wenn er zu der Summe der Einkünfte nach Steuerrecht dazuzählt. Dies ist ein steuerliches Problem, bitte wenden Sie sich hierfür an den Steuerberater im Forum, Herrn Stamnitz. Gruß, N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.03.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Unterhalt/ Erziehungsgeld!

Guten Morgen, Ich habe gleich zwei Fragen: 1) Ich soll normalerweise für meinen Sohn ( 5 Jahre) Unterhalt von meinem Exmann bekommen, der aber nicht zahlt und auch noch nie gezahlt hat! Nun hatte ich bis zu meiner 2. Hochzeit ( Mitte Mai 2000) Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt ( 220 DM) bekommen. Da ich aber einen Unterhaltstitel besitze s...


Erziehungsgeld / Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader Mein Verlobter undich bekommen Anfang 2001 ein Baby bis dahin wollen wir schon verheiratet sein. Mein Verlobter will dann den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.Er muß jetzt für 2 Kinder aus erster Ehe Unterhalt bezahlen.Kann es rechtlich sein das ,wenn wir verheiratet sind und er nur Erziehungsgeld bekommt mein Einkommen ...


Erziehungsgeld und Unterhalt

Hallo! Ich habe mir mal bei der Erziehungsgeldstelle ausrechnen lassen, wieviel Geld ich bekomme. Der Lohn von meinem Freund liegt knapp über der Grenze mir würde also weniger Erziehungsgeld gezahlt werden. Die Frau dort hat mir gesagt, dass mein Freund mir eigentlich Unterhalt für das Kind zahlen müsste und das wir dadurch eventuell unter die Ein...


Erziehungsgeld und Unterhalt

Hallo! Ich habe mir mal bei der Erziehungsgeldstelle ausrechnen lassen, wieviel Geld ich bekomme. Der Lohn von meinem Freund liegt knapp über der Grenze mir würde also weniger Erziehungsgeld gezahlt werden. Die Frau dort hat mir gesagt, dass mein Freund mir eigentlich Unterhalt für das Kind zahlen müsste und das wir dadurch eventuell unter die Ein...


wird unterhalt auf erziehungsgeld angerechnet?

Hallo, mein Freund und ich trennen uns. Unsere Tochter ist 4 Monate alt. Ez-Geld wurde nur bis Jan. genehmigt, da sein Gehalt die Berechnungsgrundlage war.Wir werden beide in andere Wohnungen ziehen. Ich möchte mindestens bis das Kind 1 Jahr alt ist, zu Hause bleiben. Nun meine Fragen: 1. Was muss ich beim Antrag auf Neuberechnung des Ez-Geldes...


Erziehungsgeld+Unterhalt???

Mein Mann muss Unterhalt zahlen an zwei Kinder aus erster Ehe.Wir haben zusammen drei Kinder das jüngste 4 Wochen alt,ich gehe nicht arbeiten.Der Unterhalt muss jetzt neu festgesetzt werden,darf das Erziehungsgeld zu seinem Einkommen dazu gerechnet werden damit er mehr zahlen kann? Es steht doch eigendli ch unserem Kind zu oder?? Gruss Martina


Erziehungsgeld und Unterhalt

Folgende Konstellation: Die Mutter bezieht vom Vater ihres Kindes keinen Unterhalt - weder für sich noch für das Kind - und möchte diesen aus bestimmten Gründen auch nicht gesetzlich einfordern. Sie ist aber selbst teilzeitbeschäftigt und kann so für das Kind sorgen. Kann die zuständige Erziehungsgeldstelle verlangen, dass sie zunächst den Unterh...


nochmal: Erziehungsgeld und Unterhalt

Danke für die schnelle Antwort. Noch eine Nachfrage: Kann dieser fiktive Unterhalt auch angenommen werden, wenn der Vater unbekannt ist, d.h. keine Vateschaftsanerkennung vorliegt?


erziehungsgeld und unterhalt

wie lange bekommt man erziehungsgeld? ( 300 € ) ein,oder nach neuer antragstellung 2 jahre?? mein exfreund arbeitet in einer sehr gut laufenden firma als abteilungsleiter.wir haben in diesem jahr eine kleine tochter bekommen,uns aber getrennt.(er sich von mir) mit seinem chef ist er per du,und arbeitet in dieser fa 20 jahre.was mich stutzig mac...


Erziehungsgeld und Unterhalt, ledige Studentin

Sehr geehrte Frau Bader, im Juni werde ich mein Baby gebären und bin eine alleinerziehende Studentin. Ich beziehe das Elterngeld mit dem Mindestsatz von 300 Euro und Kindergeld in Höhe von 190 Euro. Mein Freund verdient 2000 Euro Netto, muss aber keine Miete zahlen, da er bei seinen Eltern wohnt (Wir leben in keiner gemeinsamen Wohnung). Was w...