Frage: Unterhalt/ Erziehungsgeld!

Guten Morgen, Ich habe gleich zwei Fragen: 1) Ich soll normalerweise für meinen Sohn ( 5 Jahre) Unterhalt von meinem Exmann bekommen, der aber nicht zahlt und auch noch nie gezahlt hat! Nun hatte ich bis zu meiner 2. Hochzeit ( Mitte Mai 2000) Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt ( 220 DM) bekommen. Da ich aber einen Unterhaltstitel besitze sollte ich mich nun selber bemühen, daß Geld "einzutreiben"! Nun hat meine RÄ den Gerichtsvollzieher ANFANG Juni!!! damit bemüht und ich habe bis heute kein Bescheid!!!!!! Ist das denn normal, DREI Monate zu warten? Ich brauche das Geld DRINGEND und mein jetztiger Mann hat meinen Jungen NICHT adoptiert! Man sagte mir auch, wenn bei meinem Ex nichts zu pfänden wäre, bekäme ich den Unterhalt vom Sozialamt. Ist das richtig? 2) Ich erwarte im NOv.2000 mein zweites Baby. Mein Mann verdient im Schnitt ca. 60.000DM Brutto im Jahr! Bekommen wir bei diesem Einkommen nur die ersten 6 Monate volles Erziehungsgeld ? Müssen wir danach laut des Einkommens meines Mannes mit einer Kürzung rechnen? Wenn ja, wieviel etwa? Bekomme ich einmaliges Entbindungsgeld ( welche Höhe?)? Ich bin nicht berufstätig und war es auch nicht! Wenn ja, wo und wann kann ich das Entbindungsgeld beantragen? Vielen Dank im Vorraus und viele Grüße Melanie

Mitglied inaktiv - 14.08.2000, 11:01



Antwort auf: Unterhalt/ Erziehungsgeld!

Liebe Melanie, für den Teil, den Sie eh rechtsanwaltlich beraten werden, muß ich mich zurückhalten, um nicht gegen Standesregeln zu verstoßen. Bezüglicvh der Berechnung des Unterhaltes finden Sie zahlreiche Berechnungsbeispiele im Forum. Die Einkommensgrenze liegt bei 100.000 DM u. erhöt sich bei jedem Kind um 4.200 DM. N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2000



Antwort auf: Unterhalt/ Erziehungsgeld!

o.t.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2000



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