Frage: erziehungsgeld und unterhalt

wie lange bekommt man erziehungsgeld? ( 300 € ) ein,oder nach neuer antragstellung 2 jahre?? mein exfreund arbeitet in einer sehr gut laufenden firma als abteilungsleiter.wir haben in diesem jahr eine kleine tochter bekommen,uns aber getrennt.(er sich von mir) mit seinem chef ist er per du,und arbeitet in dieser fa 20 jahre.was mich stutzig macht..er zahlt für uns beide 325 €.für die kleine den mindestsatz. ich denke,dass die beiden sich kurz geschlossen haben,und die abrechnungen nicht stimmen. wie,und wer kann das überprüfen?

Mitglied inaktiv - 30.12.2008, 15:45



Antwort auf: erziehungsgeld und unterhalt

Hallo, 1. Als Alleinerziehende bekommt man 14 Mo. EG 2. Ein RA kann ihn zur Auskunft auffordern und er muss es an eidesstatt versichern ("schwören") - und kann sonst wegen uneidlicher Falschaussage (so ähnlich wie Meineid) belangt werden, wenn es nicht stimmt. Aber die Abrechnungen sind ja auch für das Finanzamt - da wird der Chef schon überlegen, ob er es macht. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2009



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