Folgende Konstellation: Die Mutter bezieht vom Vater ihres Kindes keinen Unterhalt - weder für sich noch für das Kind - und möchte diesen aus bestimmten Gründen auch nicht gesetzlich einfordern. Sie ist aber selbst teilzeitbeschäftigt und kann so für das Kind sorgen. Kann die zuständige Erziehungsgeldstelle verlangen, dass sie zunächst den Unterhalt vom Vater einfordert, damit dieser auf ihr Einkommen angerechnet wird und so evtl. die Einkommensgrenze überschritten wird und der Staat kein Erziehungsgeld zahlen muss?
Mitglied inaktiv - 22.02.2006, 13:37