Frage: Erziehungsgeld / Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader Mein Verlobter undich bekommen Anfang 2001 ein Baby bis dahin wollen wir schon verheiratet sein. Mein Verlobter will dann den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen.Er muß jetzt für 2 Kinder aus erster Ehe Unterhalt bezahlen.Kann es rechtlich sein das ,wenn wir verheiratet sind und er nur Erziehungsgeld bekommt mein Einkommen für den Unterhalt der beiden Kinder mit angerechnet wird? Ich habe auch zwei Kinder bekomme aber nur noch für eins Unterhaltsvorschuß. Vielen dank

Mitglied inaktiv - 09.09.2000, 14:38



Antwort auf: Erziehungsgeld / Unterhalt

Liebe Nexia, ich verstehe die Frage nicht so ganz. Es werden für die Berechnung des EG die Einkommen der beiden Ehegatten getrennt berechnet und hinterher in Verbindung gebracht. Oder wollen Sie wissen, ob Ihr Einkommen bei der Berechnung des Unterhaltes für die Kinder aus erster Ehe herangezogen werden kann? Dann ist das Problem ziemlich komplex. Es muß zunächst eine Abwägung stattfinden, wer von Ihnen mehr verdient und der muß dann zu Hause bleiben. Ihr Verlobter kann sich also nicht um die Unterhaltspflicht gegenüber seinen ersten beiden Kindern "drücken", indem er EU nimmt.Sorry, das klingt etwas unfreundlich, ist aber Rechtssprechung. Da alle Kinder, die "alten" und die "neuen", gleichgestellt sind, wird bei einem Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit ein fiktives Einkommen festgesetzt, das sich nach der früheren Tätigkeit richtet. Der Hintergedanke ist einfach, daß ein unterhaltspflichtiger Elternteil eine hohe Verantwortung für Alle seine Kinder hat. Wenn er also EU nimmt, zahlen Sie als Erwerbstätige indirekt den Unterhalt für seine beiden Kinder aus erster Ehe. N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2000



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