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Mein Sohn wird im Oktober 2002 2 Jahre alt und soll dann in den Kindergarten gehen. Ich fange jedoch erst im Januar 2003 wieder an zu arbeiten. Nun wurde mir gesagt, sobald er in den Kindergarten geht bekomme ich kein Erziehungsgeld mehr. Stimmt das ? (Auch wenn nur bis Mittag ?) Ich wollte dann von Oktober bis Dezember noch Erziehungsgeld beziehen und ab Januar dann wieder mein Gehalt. Ist das eventuell auch in jeden BL anders ? Wir wohnen in Sachsen. Danke schon im Voraus sagen Anja und Tom.
Liebe Anja und Tom, es muss andersrum aufgezogen werden. Um EG zu erhalten, dürfen Sie höchstens 19 Std. arbeiten, da das Kind wohl vor dem 01.01.01 geboren wurde. Gruß, NB
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