Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld nach welchem Gehalt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld nach welchem Gehalt

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Liebe Frau Bader, ich habe 2 Fragen, die miteinander zu tun haben. Ich werde in 2 Monaten entbinden und nach dem Mutterschutz weiter arbeiten. Allerdings sitze ich derzeit auf einem Vertrag als Beamte auf Zeit, der in einem halben Jahr ausläuft. Bis dahin nimmt mein Mann die Elternzeit, danach ich, wobei ich derzeit eigentlich die Hauptverdienerin bin und er nur ein wenig dazuverdient. Da mein Einkommen JETZT noch sehr gut ist, werden wir erst einmal nur das halbe jahr Erziehungsgeld zugebilligt bekommen, worüber ich sehr wütend bin, denn offenbar wird mein jetziges Einkommen als Grundlage genommen und gar nicht beachtet, daß die Stelle in 6 Monaten ja ausläuft. Wie es aussieht werden wir danach erst einmal Sozialhilfe beantragen müssen, bis ich etwas neues gefunden habe; denn als Beamtin auf Zeit habe ich ja kein Recht auf Arbeitslosengeld. Nun habe ich seit 6 Jahren eine private Rentenversicherung abgeschlossen um meine Risiken als Beamtin auf Zeit aufzufangen. Muß ich die dann aufgeben? Ehemalige Angestelle müssen ihre gesetzliche Rentenansprüche doch auch nicht antasten... Es wäre toll, wenn Sie mir einen Rat geben könnten. Freundliche Grüße, Karin


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Liebe Frau Bader, ich dachte eigentlich mich klar ausgedrückt zu haben. 1) wie erreiche ich, daß sich meine Erziehungsgeldansprüche vergrößern, z.B. eine Zahlung nach Budget, da mein jetziges Einkommen ja nicht bestehenbleibt und somit auch nicht als Rechengrundlage dienen sollte. 2) Muß ich als Beamtin auf Zeit falls ich keinen neuen Anschlußvertrag bekomme und vorübergehend auf Sozialhilfe angewiesen bin meine Rentenversicherung antasten, weil das ja eine Ungleichbehandlung gegenüber meinen Kollegen im Angestelltenverhältnis wäre.


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Hallo Karin, wir hatten gerade ein ähnliches Problem. Bei Antragstellung für das erste Lebensjahr haben wir beide noch gearbeitet und daher nur das erste Halbjahr zugesprochen bekommen. Mein Mann wurde dann 2 Wochen nach der Geburt arbeitslos. Ich habe daraufhin einen neuen Antag für das 2.Lebenshalbjahr wegen geänderter Einkommensverhältnisse gestellt. Es ist anerkannt worden. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Mutterschaftsgeld usw werden nicht als Einkommen gerechnet. Es wird also nur Dein Gehalt der ersten Lebensmonate berechnet minus des Gehaltes das Du in der Mutterschutzzeit von KK und AG bekommst. Im gleichen Zuge hatte ich einen Antrag für das zweite Lebensjahr gestellt. Der ist jetzt auch bewilligt worden. Ich habe daraufhin gemeldet, das mein Mann mit Beginn des 2.Lebensjahres meines Sohnes wieder Arbeit hat. Daraufhin wurde mir vorige Woche mündlich mitgeteilt, dass das für die Zusage nicht wesentlich sei, sondern der Zeitpunkt der Antragsgewährung bindend sei. Wir bekommen also Erziehungsgeld für das 2. Lebensjahr obwohl wir beide arbeiten. Das habe ich aber nicht schriftlich. Also erstmal abwarten ob es wirklich so stimmt. Also versuch es deinerseits einfach auch einmal. Schreibfehler bitte nachsehen ich bin etwas in Zeitdruch. LG Silke


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Hallo Silke, vielen Dank für deine Auskunft *etwas aufatmet*


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