Mitglied inaktiv
Guten Tag! Im Mai 2006 erwarte ich mein erstes Kind. Ich weiss, dass die Einkommensgrenze bei eheähnliche Paare bei 30000euro netto jährlich für den Erziehungsgeldanspruch liegt. Frage: Da ich 1 Jahr zu Hause bleibe und mein Gehalt somit wegfällt, wird denn nur das Gehalt meines Freundes berücksichtigt, oder wird mein Gehalt für das vergangeme Jahr (wo ich gerade Vollzeit arbeite) berücksichtigt? Wenn ich zu Hause mein Kind gross-/ erziehe, habe ich ja keine Einkünfte... Danke für die Antwort. MfG
Hallo, letzte Jahr! Gruß, NB
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