Mitglied inaktiv
Hallo! Bekomme z.Zt. Arbeitslosengeld. Mit Mutterschutzfrist bezahlt die KK das Mutterschaftsgeld. Aber wer bezahlt die Kranken- und Rentenversicherung im Mutterschutz? Und wie ist es mit der Krankenvers. und der Rentenvers., wenn ich gleich nach Mutterschutz Erziehungsgeld beantrage? Danke für eine Antwort!
Hallo, wenn Sie weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, zahlt das das AA. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo janel, ich habe arbeislosenhilfe bekommen, als ich schwanger wurde. so bald du mutterschaftsgeld bekommst, bist du ganz und gar weiter versichert (wenn du vorher pflichtversichert warst) durch die krankenkasse. auch im erziehungsurlaub übernimmt das die krankenkasse. ich hatte da auch immer bedenken. wobei man jetzt aber wieder arbeitslosengeld und erziehungsgeld beantragen kann. aber da machst du dich am besten vor ort kundig, beim a-amt und deiner krankenkasse. alles gute für dich. gruß, jamalia.
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