Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld, Harz IV; etc...

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld, Harz IV; etc...

Mitglied inaktiv

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hallo, da ich zur zeit schwanger bin und vom kindsvater getrennt, werde ich nach der geburt des kindes alleinerziehend sein. ich arbeite zur zeit vollzeit (39h/Woche) und möchte nach der geburt gerne bei meinen arbeitgeber 2 jahre erziehungsurlaub einreichen. ich denke das ich vollen anspruch auf die 300€ erziehungsgeld haben werde aber was kann ich noch bekommen? steht mir harzIV zu obwohl ich ja nicht arbeitslos bin? kindergeld und erziehungsgeld reichen ja nicht aus zum überleben. ich würde gerne bei meinen jetzigen arbeitgeber später 20 - 30 h die woche arbeiten gehen aber das geht ja erst wenn ich einen kindergartenplatz habe, wer weiss wann das ist. kurz und gut..was kann ich alles beantragen? zumindest zur überbrückung bis ich nebenher ein wenig arbeiten kann. danke schonmal für die antwort...mfg nicky


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erst einmal haben Sie u das Kind einen Unterhaltsanspruch gegen den KV. Ansonsten bekommen Sie evtl. Sozialhilfe. Schauen Sie doch mal auf unserem Forum FINANZEN (über Startseite) Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Deswegen war ich heute auch auf dem Arbeitsamt. Mir wurde dort gesagt ich soll rechtzeitig (6-8 Wochen vorher) einen Hartz 4 Antrag stellen. Das Erziehungsgeld wird hierbei nicht angerechnet wohl aber das Kindergeld und der dir zustehende Unterhalt für dich und das Kind. Denn auch wenn Ihr nicht verheiratet ward oder seit steht dir bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres auch Unterhalt zu - vorausgesetzt dein Ex verdient genug. Sonst gibts vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß allerdings nur 6 Jahre lang und bis nur bis das Kind 12 ist. Solltest du auf Grund des Unterhaltes keinen Anspruch auf Hartz 4 haben, dann kannst du noch den zusätzlichen Kindergeldzuschlag beantragen. Ich hoffe ich konnte helfen. LG


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