Stip
Hallo Frau Bader, Ich bin in der 6 ssw. Da ich im u3 Bereich tätig bin musste ich gestern meiner Chefin Bescheid sagen das ich schwanger bin. Ich bin der Meinung das ich nun ab sofort freigestellt bin bis ich einen Termin beim betriebsarzt habe und meine immunität geklärt ist. Oder? Meine Chefin meinte allerdings ich sollte mich bei meinem Hausarzt 2 Wochen krankgeschreiben lassen. Ich weiß gerade nicht was "richtig" ist. Vielen danke und liebe Grüße
Hallo, nein, BV, nicht Krankschreibung (schlecht für Sie, wenn Sie wirklich mal krank werden) Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du bist nur schwanger und nicht krank. Da gibt es keinen Grund für eine Krankschreibung. Die Freistellung durch den AG ist richtig. Die Lohnfortzahlung wird dem AG von der Umlagekasse zurück erstattet.
Stip
Danke für deine Antwort. Ich seh das ja auch so das ich nicht krank bin. Gibt es da was schriftliches vom ag? Oder bleibe ich einfach zuhause bis alles geklärt ist?
Mitglied inaktiv
Schau mal in das Merkblatt der Aufsichtsbehörde "Mutterschutz bei der beruflichen Arbeit mit Kindern" oder so.... Da stehts drin, dass bei ungeklärtem Immunstatus eine fehlende Immunität anzunehmen ist, und das bedingt ein vorläufiges Beschäftigungsverbot durch den AG. In welchem Bundesland arbeitest du? Du suchst das Merkblatt raus und zeigst es dem AG, dann habt ihr die Lösung. Eine Krankmeldung kommt nicht in Frage, solange du gesund bist. Ist auch gar nicht nötig. Du kannst dich für Büroarbeiten, Vorbereitungen, Planungen, ... etc zur Verfügung stellen. Du darfst nur nicht in engem Kontakt mit Kindern arbeiten.
Stip
Das Merkblatt hab ich schon. Arbeite in Baden-Württemberg. Da steht auch drin sobald der ag von der Schwangerschaft Bescheid weiß bin ich von der Arbeit freigestellt bis eben alles geklärt ist. Meine Chefin ruft mich morgen an und gibt mir die nr vom Betriebsarzt- da sie diese gestern nicht zur Hand hatte. Nur hat sie eben gemeint ich soll zum Hausarzt und mir n Attest für 2 Wochen schonmal holen. Ich bin so verunsichert.... danke für deine Antworten
Mitglied inaktiv
Dann kann deine Chefin beim zuständigen Sachbearbeiter(in) des Regierungspräsidiums nachfragen, was sie tun soll. Kontaktdaten findest du unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/ansprechpartner-mutterschutz.aspx Telefonisch geht es am schnellsten. Du kannst auch selber dort nachfragen, wenn du möchtest.
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