Ani123
KM (30) hat im Juli 17 ein Kind bekommen. Schwere Komplikationen bei Geburt. Seit Mai 18 Diagnose schwere Depression und posttraumatische Belastungsstörung (Symptome u.a aufgehört zu essen-nach Geburt 40kg abgenommen, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, selbstverletzendes Verhalten, schnell reizbar und wenig Antrieb). Im Mai ambulante Therapie gestartet. Reha wurde ihr nahegelegt, wo die jetzt seit fast 4 Wochen ist, geplant 5). Fie Reha hat schon jetzz ihr "Leistungsbild" aufgehoben, so dass im Guthaben stehen wird, dass sie weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. EZ hat sie von Geburt 17 bis Ende Januar 19. Reha schlägt vor einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Es wird davon ausgegangen, dass sie nach der Reha weitere psychiatrische Hilfe braucht u.a im Haushalt, Kinderbetreuung, psychologisch, ... Kind wird seit September ganztags von einer Tagesmutter betreut (z.Zt. 7.30-17.30 Uhr, geplant war 7.30-14.30 Uhr). KV hatte sich kurzfristig, nach Diagnose, noch für August und September EZ mit EG-Bezug genommen. Das EG der KM endete mit dem 1.Geburtstag. Wegen der EZ ist sie nicht krank geschrieben. Ab Februar 19 müsste sie wieder arbeiten (35h/Woche). Was wäre jetzt am besten? Antrag auf Rente stellen? Oder noch abwarten? AG möchte gerne mit ihr sprechen wegen ihrem Wiedereinstieg und bietet u.a auch TZ in EZ (30h/Woche) an. Das wäre für die KM lukrativ, aber zurzeit und laut Reha auch zu Februar nicht umsetzbar.
Hallo, das ist doch eine wirtschaftliche Frage - erhält sie mehr mit TZ oder der4 Rente (wahrscheinlich doch mit der Rente). Warum sollte sie abwarten (zumal es ja länger dauert, bis der Antrag durch ist) Liebe Grüße NB
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