Tuana
Hallo Gilt u.a. Urteil bundeseinheitlich? Kann ich mich in Baden-Württemberg bzw. in Heilbronn darauf auch berufen? Hätte ich damit Chancen die Kostenbefreiung im ersten Hortjahr durchzusetzen? Vielen Dank im Voraus OVG Berlin-Brandenburg Erstes Jahr in Kinderhort kostenfrei 13.07.2011 Für Kinder, denen aufgrund vorzeitiger Einschulung die im Jahr 2006 eingeführte Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr entgeht, kann Kostenfreiheit im ersten Hortjahr beansprucht werden. Dies entschieden die Berliner Richter mit einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. Anzeige Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) kommt es nicht darauf an, ob die regelmäßige Schulpflicht tatsächlich beginnt. Entscheidend sei vielmehr, wann für das betroffene Kind altersmäßig die regelmäßige Schulpflicht eintreten wird (Beschl. v. 07.07.2011, Az. OVG 6 B 14.10). Die Tochter des Klägers war im Jahr 2007 vorzeitig eingeschult worden. Ihre Eltern hatten deshalb nicht die Möglichkeit, Kostenfreiheit für das letzte Kindergartenjahr geltend zu machen. Der Vater des Mädchens beanspruchte stattdessen Befreiung von der Kostenbeteiligungspflicht für das erste Hortjahr. Das zuständige Bezirksamt Spandau von Berlin lehnte dieses Begehren mit der Begründung ab, die einschlägige gesetzliche Regelung in § 3 Abs. 5 des Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetzes (TKBG) gewähre Kostenbefreiung nur für das letzte Jahr "vor Beginn der regelmäßigen Schulpflicht", der in dem Jahr liege, in dem das betroffene Kind das sechste Lebensjahr vollendet. Für vorzeitig eingeschulte Kinder komme es nicht zu einem "Beginn der regelmäßigen Schulpflicht". Das Verwaltungsgericht (VG) hatte diese Entscheidung bestätigt. Auf die Berufung des Vater des Mädchens hin hat das OVG das Urteil des VG geändert und die Behörde verpflichtet, die monatliche Kostenbeteiligung für das erste Hortjahr der Tochter des Klägers auf null Euro festzusetzen: Da § 3 Abs. 5 TKBG nicht auf die Kosten für eine Betreuung im Kindergarten beschränkt sei, sondern eine Befreiung von der Kostenbeteiligung für alle Betreuungsarten vorsieht, also auch für die nachschulische Hortbetreuung, könnten vorzeitig eingeschulte Kinder Kostenbefreiung für das erste Hortjahr verlangen. Die Revision gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen.
Hallo, es handelt sich hier um landesspezifisches Recht. Die Kosten werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Bei uns hier in Rheinland-Pfalz zahlt man schon ab dem zweiten Geburtstag nichts mehr. sie müssten also klären, ob es in Ihrem Bundesland diese Kostenbefreiung gibt. Dann kann das Urteil analog angewendet werden. Liebe Grüße, NB
Tuana
Hallo In Heilbronn zahlt man ab dem 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt keinen Kindergartenbeitrag. Mir geht es darum, dass meine Tochter mit 5 Jahren eingeschult wurde. In diesem Urteil ging es ja auch darum, dass das Mädchen auch früh eingeschult wurde und der Vater so auf die Kostenbefreiung für das 1. Hortjahr spricht Betreuung nach der Schule beantragt hatte. Kann ich mich hier in Heilbronn auch darauf berufen? Danke
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