Mitglied inaktiv
Ich habe beim Sozialamt um erstaustattung gebeten für mein Kind und das vor 4 Monaten!Ich wusste vorher nicht das ich sowas beantragen kann und mein Sohn Marcel ist jetzteauch schon so jung!Nun meine Fragen Steht mir das jetzt noch zu und was hat das Wohngelt mit der Erstaustattung zu tun? Vielen Dank in Voraus denn ich habe bis heute noch nichts davon gesehen oder gehört und möchte doch noch ein paar Sachen kaufen die ich für meinen Sohn gebrauche! Viel Grüße Tina
Mitglied inaktiv
Hallo Tina! Also Erstausttatung wird man Dir wohl jetzt nicht mehr gewaehren da Dein Kind schon geboren ist. Du kannst aber jedes halbe Jahr fuer Euch beide Kleidergeld beantragen. An besten schreibst Du genau auf was Ihr alles braucht und reichst es ein. Kleidergeld muessen Sie Dir auf jeden Fall gewaehren. Ausserdem kannst Du alle 3 Monate neue Schuhe fuer Dein Sohn beantragen. Dieses wird aber nicht vom Deinem Unterhalt abgezogen. So ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen Du kannst Dir aber auch das Sozialgesetzbuch im Rathaus hollen,da steht alles drin was Du wissen muss. Bianca
Mitglied inaktiv
wohngeld hat mit einer erstausstattung nichts zu tun. und man kann auch nur die erstausstattung gewähren, wenn das kind noch nicht geboren ist! wenn das kleine da ist, kann man alle 6monate bekleidungsgeld beantragen(auch für dich). normalerweise bekommt man eine pauschale und wo ich wohne sind das fürs kind 150.-DM und erwachsen 200.-DM. das mit den schuhen wußte ich auch noch nicht, aber man lernt ja immer was dazu. wenn der kleine sitzen kann, beantrage auch einen hochstuhl. weiter fällt mir leider nicht ein, aber wenn du noch fragen hast, dann kannst du mir auch eine mail schicken.
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meine mail
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Hallo Tina! Es waere schoen wenn Du dich noch mal melden wuerdest. Ich habe da vieleicht was fuer Dich. Meine E-Mail schnukel@accessarizona.com Bianca
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