Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe zwar schon ein Kind, aber da das zweite nicht geplant war, habe ich viele Kleidungsstücke weggegeben. Jetzt muß ich mich wieder mit Strampler und Co eindecken und das ist wieder sehr kostspielig. Habe von einer Bekannten erfahren, das man Geld für die Erstausstattung beantragen kann. Wie funktioniert das? Gibt es da eine Einkommensgrenze? Muß man die Leistungen zurück zahlen? Geht das-habe ja schon ein Kind? Mfg Daniela
Hallo, da gibt es verschiedene Möglichkieten. Arge, Caritas, SKF,... Bei einem 2. Kind wird man bei der ARGE eher nichts bekommen. Und Strampler kann man doch auch billig auf Basaren bekommen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Punkt 1 Du bekommst das nur wen du Aufstocken bekommst oder nur Hartz 4 Bekommt "2" Und wen dein erst Kind über 3 Jahre ist dann auch sonst nicht
Mitglied inaktiv
meine kinder haben altersabstand von 19 monaten und ich habe erstausstattungsgeld von der ARGE bekommen aber du kannst auch bei AWO, Caritas usw. mal fragen und dich beraten lassen
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Ruf mal beim Gesundheitsamt an, Stichwort : Bundesstiftung Mutter & Kind. Da musst Du dann allerlei Unterlagen zeigen und sie prüfen ob Du Anspruch hast. Wenn man Wohngeld zum Beispiel bekommt, dann hat man auf jeden Fall Anspruch.
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