anna0389
Hallo, Ich bin 23 und das erste Mal schwanger. Es war nicht geplant, aber trotzdem freue ich mich mittlerweile. Mein Freund ist im Moment auf dem Standpunkt, dass er es nicht möchte. Ich hab jetzt Bedenken wegen der ganzen Finanzierung. Ich bin voll erwerbstätig in der Altenpflege, und werde aufgrund einer Risikoschwangerschaft ins BV gehen. Meine Frage ist jetzt, welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit mir z.B. die Erstausstattung "genehmigt" wird, oder steht mir das überhaupt zu? Vielen Dank im Voraus Anna-Lina
Hallo, gesetzlich kommt es auf den Lohn an, den Sie haben. es gibt aber die Möglichkeit, sich von einer kirchlichen Einrichtung wie der Caritas helfen zu lassen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
in bayern zb gibt es eine landesstiftung hilfe für mutter und kind, da kannst du einen antrag auf hilfen stellen, u.u. reichen die auch über die erstausstattung hinaus. dein nettoeinkommen darf bestimmte grenzen nicht überschreiten. auch in den anderen bundesländern dürfte es solche einrichtungen geben, lass dir einen termin bei pro familia geben, die helfen dir weiter! alles gute.
Andrea6
Ob Dein Freund "es" nun möchte oder nicht spielt für die Finanzierung keine Rolle: er ist Dir und dem Kind unterhaltspflichtig. Du bist voll erwerbstätig; ein Beschäftigungsverbot zieht keine finanziellen Nachteile mit sich. Eine Erstausstattung aus Fremdmitteln ist da sicher nicht erforderlich.
Mitglied inaktiv
nach dem vater hat mich damals keiner gefragt....ich hatte mich auch in der frühschwangerschaft getrennt, für beteiligung an schwangerschaftskleidung u/o erstausstattung hätte ich ihn verklagen müssen. hatte auch bv und wegen wegfall diverser schichtzulagen ein niedriges einkommen. hab auf zweimal zuschüsse bekommen....
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