Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erreichbarkeit im Job während Mutterschutz und Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erreichbarkeit im Job während Mutterschutz und Elternzeit

Zum ersten Mal schwanger

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Guten Tag Frau Bader, ich bin in einem mittelständischen Betrieb Vollzeit im Büro angestellt und werde in etwa 4 Wochen in den Mutterschutz gehen. Mein Arbeitgeber hat gestern nun leider die mündliche Aussage getroffen, dass er "davon ausgehe, dass ich während meiner Abwesenheit erreichbar sein werde - das könne man ja wohl in einem so kleinen Betrieb voraussetzen", da es sich seiner Ansicht nach nicht anders organisieren ließe. Muss ich das tatsächlich so hinnehmen oder gibt es dazu gesetzliche Regelungen, bspw. im Mutterschutzgesetz (ich selbst habe leider bisher nichts konkretes zu diesem Thema finden können). Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Für Ihre Einschätzung der Situation sowie ggf. falls möglich Nennung der rechtlichen Grundlagen wäre ich Ihnen sehr dankbar. Viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mutterschutz ist zwar auch ein Beschäftigungsverbot, aber keines, wo Sie dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen müssen. Und in der Elternzeit, falls Sie diese beantragen, auch nicht. Ich persönlich halte ich nicht für problematisch, wenn er mal am Anfang nach der Übergabe noch irgend eine Frage hat, und Sie kurz im Mutterschutz fragt, Sie müssen aber nicht während der Arbeitszeiten dauerhaft zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB


Felica

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Nein du musst nicht erreichbar sein im Mutterschutz und in der EZ schon mal gar nicht. Den in der EZ ruht dein Vertrag komplett. Vorgeburtlichen Mutterschutz ist deinerseits freiwillig, heisst du könntest freiwillig drauf verzichten dein AG kann es dir aber nicht vorschreiben und im nachgeburtlichen gilt ein 100% Beschäftigungsverbot. Da würde sich dein AG sogar strafbar machen. Freiwillig kannst du ausser im nachgeburtlichen. Fordern kann er aber nichts. Fraglich ist aber wie es sich auf die weitere Zusammenarbeit auswirkt.


Car.78

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Was heißt außerdem für Deinen Chef „erreichbar sein“? Sollst Du da etwa noch ab und an was arbeiten? Frech!


zweizwerge

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Vielleicht geht es auch eher darum, der Vertretung kurz zu erklären, dass sie die dringend nötigen Unterlagen im dritten Regal rechts oben findet. Ich würde mir, vor allem, wenn Du danach wieder dort einsteigen willst, überlegen, ob Du derartige Gefallen nicht einfach tun willst, wenn es gerade passt. Wenn die Nachfragen einen zumutbaren Rahmen überschreiten, dann kannst Du es ja auch dann anders handhaben. Eine Verpflichtung, stets erreichbar zu sein, wäre natürlich Unfug.


cube

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Ob Mittelständisch oder nicht - du musst nicht erreichbar sein. Was ich aber machen würde: eine ordentliche Übergabe an deine Vertretung. Nach Möglichkeit Arbeitsabläufe, die deine Vertretung evt. nicht kennt, schriftlich festhalten und in die Job-Übergabe mit einbeziehen. Das finde ich selbstverständlich und würde das auch als AG erwarten. Ich würde vermutlich auch anbieten, für offene Fragen tel. erreichbar zu sein - nicht ständig, aber im Notfall und abhängig davon, welche Position ich im Betrieb habe. Ich hatte eine Führungsfunktion und trotz Übergabe, "Einarbeitung" vor MuSchu gab es natürlich dennoch mal die ein oder andere Rückfrage - die habe ich dann auch tel. beantwortet. Aber wie gesagt - Führungsposition. Da finde ich, kann man das durchaus als "zur Position gehörend" sehen. Ohne FP und in Bereichen, die du eh nicht komplett alleine bearbeitest, finde ich das jedoch nicht notwendig. Da könnten auch die Kollegen deiner Vertretung behilflich sein.


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