Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

erneutes Elterngeld

Frage: erneutes Elterngeld

Zahnfee1311

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in meiner 2 jährigen Elternzeit meines ersten Kindes. Diese würde eigentlich Ende Februar ablaufen. Da ich aber wieder schwanger bin und mich in der 30 SSW befinde ( Entbindungstermin April 2013), werde ich diese bei meinem Arbeitgeber um erstmal 1 Jahr verlängern. Im März fängt mein Mutterschutz an. Das Elterngeld habe ich mir bei meiner ersten Tochter auf die doppelte Laufzeit (24 Monate) strecken lassen. (monatlich 400,17 Euro) Die letzte Zahlung war Ende Dezember 2012 für Januar 2013. Jetzt zu meiner Frage: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld für das zweite Kind was im April vorraussichtlich geboren wird? Da ich einen Beruf ausübe mit Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ( Zahnmedizinische Fachangestellte) würde mich interessieren ob ich, da ich ja in den letzten 24 Monaten Elterngeld bezogen habe von meinem letzten Nettogehalt, wieder diesen Betrag bekomme oder den Mindesbeitrag von 300 Euro? Wann und wie beantrage ich das bei der Elterngeldstelle? Vielen lieben Dank im vorraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ansonsten können Sie, wenn sie sicher sind, ein komplettes Beschäftigungsverbot zu erhalten, zunächst keine neue Elternzeit beantragen und vollen Lohn bekommen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Eltern-geld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du bekommst den Mindestbetrag von 300 Euro + Geschwisterbonus 75€ Du hattest ja kein Einkommen die 12 Monate vor der Geburt nun, die 2. Rate des Elterngeldes ist nur noch die Auszahlung vom eingesparten da Spittung. Aber : Wann genau endet Deine erste Elternzeit und wann beginnt der neue Mutterschutz ? Verlängere nicht um ein Jahr, Du hast wie Du sagst dann ja eh ein BV und somit ohne Elternzeit auch vollen Anspruch aufs volle Mutterschutzgeld ! Das würdest Du verschenken, wenn Du nun verlängerst. Wenn verlängern, dann maximal bis einen Tag vor neuem Mutterschutz.


Zahnfee1311

Beitrag melden

Ich habe mir das mal genau ausgerechnet. Meine Elternzeit für meine erste Tochter endet am 28.02.2013 und mein Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt genau am 01. 03. 2013. Also ist es sinnvoller nach der Geburt meines zweiten Kindes, einen neuen Antrag auf Elternzeit (für das zweite Kind) zu beantragen mit Beginn nach der 8 Wöchigen Mutterschutzfrist?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Na, das nenn ich perfektes Timing :-) Nach der Geburt von Kind 2 reichst Du ganz normal Elternzeit ein. Den Rest von Kind 1 würde ich mir schriftlich geben lassen, dass Du es auf die Zeit bis zum 8. Geb. überträgst. Muss der AG zustimmen.


karapus

Beitrag melden

:)))) ich war grad etwas verwirrt, dachte das wäre meine Frage!! :))) bin nämlich auch ZMF KInd am 01.03.2011 geboren. also Elternzeit bis. 28.02.2013!!! ;) nur bin ich noch nicht schwanger mit dem 2. aber würde es gerne und will das gleiche wissen!! :D:D also echt lustig!! dir viel Glück noch!!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebe Frau Bader, muss man für die Beantragung des Elterngelds den Steuerbescheid vom letzten Jahr vor Geburt nachreichen, wenn man ihn noch nicht hat? Oder reicht auch einfach der letzte Steuerbescheid den man hat?  Vielen Dank J

Hallo und guten Tag, ich habe noch eine Frage zum Themenkomplex Basis Elterngeld / Elterngeld Plus. A und B entscheiden sich für den Bezug des Basis Elterngeldes für A (mit Wechsel in den letzten Monaten zu ElterngeldPlus) und der B hat auch noch nachträglich die so genannten Partnermonate (max. 2 Stück) als Pflegeperson (ohne Entgelt) beant ...

Hallo in die Runde, ich habe schon vor einigen Wochen hier in einem anderen Thread unter https://www.rund-ums-baby.de/experten-forum/recht/rueckfragen-zur-nachtraeglichen-beantragung-der-partnermonate-beim-elt__2846094 Fragen zum Themenkomplex Elterngeld und Beantragung von Partnermonaten gestellt, konkret ging es darum, das ein Elterntei ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich habe einige Fragen bezüglich Elterngeld und der Registrierung unseres Kindes:   1. Unser Kind wird am 22.05.2026 in Nordmazedonien geboren. Wir sind beide bulgarische Staatsbürger (EU) und leben derzeit in Deutschland.  Ist unser Kind automatisch berechtigt, Elterngeld in Deutschland zu erhalten, auch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich erwarte mein erstes Kind im Juni 2026. Im November 2025 habe ich mein Medizinstudium abgeschlossen. Davor habe ich das Praktische Jahr absolviert (10/24 -10/25) bei welchem ich nicht steuerpflichtig war. Da ich noch auf die Ausstellung der Approbation warten muss, kann ich erst ab Februar 2026 mit der Arbeit beginne ...

Liebe Frau Bader, mein erstes Kind kam im September 2023 auf die Welt. Für dieses Kind habe ich drei Jahre Elternzeit genommen und Elterngeld Plus erhalten.   Während meiner Elternzeit habe ich ein Kleingewerbe gegründet (Start: Oktober 2024) und zusätzlich einen Minijob begonnen (Start: Dezember 2024).   Aktuell bin ich im Dezember ...

Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat.  Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer?  Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?

Hallo, mein Kind wurde im Februar 2024 geboren. Das zweite Kind wird vermutlich erst in 2027 kommen (ich bin noch nicht schwanger und gehe daher mal vom worst case aus). Ich bin aktuell noch in Elternzeit. Ich könnte und möchte diese verlängern bis Ende Februar 2027 (falls es nicht nachteilig ist) ich erhalte bis Ende März 2026 (das maximal ...

Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...

Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community! Ich frage für ein befreundetes Paar, ob für sie Anspruch auf Elterngeld bestehen könnte: Vater deutsche Staatsbürgerschaft, Mutter australische Staatsbürgerschaft, verheiratet.  Sie sind vor Kurzem nach Deutschland gezogen, da er hier für einige Jahre arbeiten wird. Sie hat ihre alte Stelle gekünd ...