Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger während Elternzeit mit Elterngeld Plus

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erneut schwanger während Elternzeit mit Elterngeld Plus

AnnaDi

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Liebe Frua Bader, meine Tochter ist am 27.07.2015 geboren und ich befinde mich derzeit in der Elternzeit (bis 30.09.2017) und arbeite 25 h/Woche und beziehe somit das Elterngeld Plus. Vorher der Geburt habe ich 40 h/Woche gearbeitet. Wir haben uns jedoch entschieden doch nicht so lange mit dem nächsten (dritten) Kind zu warten und ich möchte erneut schwanger werden sobald meine Tochter 1 Jahr alt ist und in die Kita geht. Nun meine Frage: Wie wird das Eltergeld bei dem nächsten Kind berechnet? WIr es anhand des Lohnes aus der Teilzeitarbeit in der jetzigen Elternzeit berechnet oder wird es anhand meiner vollen Arbeitsstelle berechnet? Ich danke Ihnen im Voraus und grüße aus Berlin. Anna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Anhand des Einkommens 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Nur Elterngeldmonate 1-12 werden durch alten Lohn ersetzt. Die Gretchenfrage ist also wann der Mutterschutz beginnt. Je eher desto mehr Monate die ersetzt werden.


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