Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneut schwanger kurz vor Ablauf der Elternzeit

Frage: Erneut schwanger kurz vor Ablauf der Elternzeit

AnBa86

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin noch bis Ende Juli in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Ab August müsste ich wieder arbeiten. Nun deutet alles daraufhin, dass ich wieder schwanger bin, was uns sehr freut. Leider hilft mir Google bei meiner Situation gerade nicht weiter, so dass ich mich an Sie wende. Ich bin Sozialpädagogin in der Jugendhilfe und mir würde aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Muss der Arbeitgeber nach Beendigung meiner Elternzeit mir mein volles Gehalt bis zum Mutterschutz zahlen, obwohl ich das Beschaftigungsverbot erhalte und nicht einen Tag dann wieder richtig gearbeitete habe? Kann das arbeitsrechtlich Konsequenzen für mich bedeuten? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ab dem ersten Tag nach der Elternzeit lebt der alte Vertrag wieder auf, wenn er nicht vertraglich abgeändert worden ist. Dann steht Ihnen, auch ab dem ersten Tag, im Falle eines Beschäftigungsverbotes der volle Mutterschaftslohn zu. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, muss der AG, sofern du wirklich ein BV bekommst und sofern du auch in dem Umfang arbeiten könntest, also zB das ältere Kind auch entsprechend betreut ist. Den theoretisch müsstest du jederzeit in der Lage sein von einem Tag auf dem nächsten deinen Vertrag zu erfüllen. Wie hoch das neue EG wird hängt davon ab wie weit die beiden Kinder auseinander sind und wann dein neuer Mutterschutz beginnt. Den auch beim nächsten EG zählen wieer die 12 Monate vor der Geburt, wobei die Monate ausgeklammert werden in denen Du im Mutterschutz bist und längstens bis zu 14 Monate EG. Die Dauer der EZ spielt dagegen keine Rolle, da du ja auch innerhalb der EZ arbeiten könntest.


mellomania

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wie war vereinbart dass du wieder kommst? vollzeit wieder? oder teilzeit? das was vereinbart war erhälst du. eben nur so, wie du auch arbeiten könntest zwecks betreuung des ersten kindes.


AnBa86

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Ja, genau. Ich wäre in Vollzeit zurück gekehrt. Die Betreuung meiner Tochter ist durch meinen Mann abgedeckt, dieser nimmt Elternzeit ( von Beginn an geplant, das weiß auch mein Arbeitgeber). Wir haben uns für das Modell 12 Monate Mama/12 Monate Papa entschieden.


mellomania

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dann teilst du dem AG die schwangerschaft mit, dieser muss eine gefährdungsbeurteilung machen, schauen ob ersatztätigkeiten geschaffen werden können und wenn das nicht der fall ist spricht er das BV aus. dann wirst du vollzeit bezahlt.


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