lillylohrey
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich arbeiten beim gleichen deutschen AG. Dieser hat uns für eine befristete Zeit von 2 Jahren in die USA entsendet. Wir haben beide weiterhin unseren deutschen Arbeitsvertrag sowie einen Entsendungsvertrag als Ergänzungsvereinbarung zum Anstellungsvertrag. Wir beziehen unser Gehalt von dem deutschen Arbeitgeber, da wir für die Zeit von 2 Jahren keinen deutschen Wohnsitzt mehr haben, zahlen wir nur Steuern in Amerika. Zum Thema Sozialversicherung: Der deutsche Arbeitgeber hat für uns den Abschluss einer Ausnahmevereinbarung und somit Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften zur sozialen Sicherheit in Bezug auf die vom Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und USA umfassten Zweige der deutschen Sozialversicherung (aktuell nur Rentenversicherung) beantragt. Außerdem übernimmt unser deutscher Arbeitgeber die Kosten für eine private Zusatz-Auslandskrankenverisicherung bei der Barmenia Weltpolice Tarif. Meine Frage, wenn ich während dieser Zeit in den USA ein Kind bekomme: - Steht mir der deutsche Mutterschutz zu (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung) - Da ich bei meiner gesetzlichen Krankenverischerung für die 2 Jahre nur einen Anwartschaft zahle, wer zahlt den Anteil der Kasse für das Mutterschutzgeld - Habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld in den USA? Wenn ja, wird dann mein Nettogehalt als Grundlage genommen (Gehalt kommt aus Deutschland, Steuern werden in Amerika gezahlt? Vielen Dank! Grüße LL
Hallo, 1. Mutterschutz: es kommt darauf an, was in der Zusatzvereinbarung steht. Dort sollte geregelt sein, ob dt Recht gilt. 2.Ob Sie EG bekommen, ist nach Ihren Angaben schwer zu sagen. Lesen Sie bei den Richtlinien des Ministeriums: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf6829d3b0cc500a0c5de51e9a05/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf Ziff. 1.2.1. Liebe Grüße NB
desireekk
Egal was Frau Bader sagt: ich würde es mir als Deutscher, der nicht vor hat "für immer" in den USA zu bleiben, verkneifen ein Kind in den USA zu gebären. Mache Dich mal bitte mit den rechtlichen Folgen vertraut. u. a. der lebenslangen Verpflichtung zur Abgabe einer US-Steuererklärung, der damit einhergehenden Einschränkung in der Geldanlage, etc. pp. Und das Kind IST US-Citizen in dem Moment we es zuerst US-Luft schnuppert in seinem Leben, ob man das will oder nicht. VG aus USA D
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