Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, zuerst möchte ich mich für die bisherige Hilfe bei Ihnen bedanken. Ich hatte ein Gespräch heute mit meiner Firma und habe noch ein paar Fragen. Noch mal zum Hintergrund: Mein EU endet im Dez, nächste Kind kommt im April (Habe ich die Firma über mein SS noch nicht informiert), also 2,5 Monate sollte ich arbeiten bis Mutterschutz. Ich lebe in eine Eheähnliche Parnerschaft, bin gesetlich versichert. Mein Firma hat zwei Alternativen Angeboten: 1/ eine Stelle die ich nicht gerne annehmen möchte (auch für kurze Zeit nicht) 2/ Aufhebungsvertrag. Ich würde eher die zweite wählen, aber bin ich nicht ganz sicher über die Nachteile. Sie haben mir schon über die Krankenversicherung aufmerksam gemacht, aber gibst noch andere? Auch bei der finanziellen bin ich nicht sicher. Wieviel müssen sie mir zahlen? Ich habe gedacht daß für die Kündigungs Period (3 Monate zum Quartal, also bis ende März) plus Abfindung. Müssen sie Abfindung auch für die Zeit zahlen wo ich auf EU war? Sorry, daß es ein bischen länger geworden ist, und vielen Dank für Ihre Hilfe, kikka
Hallo, kein Arbeitsvertrag mehr, kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Sperrung bzw. wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.Keine KK. Sie sind dann im Prinzip weder mit Job noch arbeitslos. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Können Sie mir etwas noch zum Abfindung sagen? ISt es 1/2 Monate pro Jahr wo ich gearbeitet habe, oder auch für die EU Zeit? Danke, kikka
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