Hallo, meine Elternzeit endet im Oktober 2022, ich habe 40 Stunden gearbeitet vor der Geburt meines Sohnes. Inzwischen arbeite ich geringe Stunden TZ in der EZ bis zum Ende der EZ (schriftlicher Vertrag sollte erstellt werden, wurde aber nicht, so dass es nur eine mündliche Vereinbarung ist). Da ich aber zunehmend an psychischen Problemen leide, die ua auch mit der Geburt und Krankheit meines Sohnes zusammenhängen, werde ich mich in ärztliche Behandlung begeben müssen. Wenn meine EZ nun ausläuft und ich eine AU bekomme, also gar nicht die 40 Stunden wieder antreten kann, bekomme ich dann trotzdem Lohnfortzahlung und ggf. Krankengeld nach meinem vorherigen 40Std/Gehalt? Oder muss ich erst 6 Wochen 40 Stunden die Woche arbeiten, damit mir mein alter Anspruch wieder zusteht? Und kann mein Arbeitgeber meinen Stundenlohn einfach kürzen, weil eine andere Person meine vorherige Position übernommen hat? Ich mache mir große finanzielle Sorgen, muss aber auch die zunehmende psychische Belastung in den Griff bekommen. Vielen Dank für Antworten!
von Steffi0311 am 07.08.2022, 14:33