Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, Ende Oktober ist mein EU zu Ende. Wenn ich noch nicht wieder arbeiten möchte oder kann (aus betreuungstechn. Gründen, kein KiGa-Platz) und kein zweites Kind bisher "in Sicht" ist, kündige ich dann bei meinem AG und muss mich arbeitslos melden wegen d. KV, RV etc.? Ich stehe dem Arbeitsmarkt aber eigentlich nicht zur Verfügung, weil ich das Kind ja noch betreuen muß. Gibt es Alternativen zum Arbeitslos melden? Danke im voraus. Liebe Grüße v. Vera
Liebe Vera, liebe Silke, liebe Elisabeth, also: wenn man sich arbeitslos meldet, muss man nachweisen können, dass man dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung steht, also sein KInd unterbringen kann. Nur dann ist man beitragsfrei kk-versichert. Ansonsten ist man Hausfrau und muß selbst für die KK sorgen, am besten über eine FAmilienversicherung. Wenn das nicht geht (zB weil man nicht verheiratet ist, hat man keinerlei Einkommen, dann muß man zum Sozialamt gehen. Deshalb, wenn möglich, lieber den EU bis zum Ende ausschöpfen und dann kündigen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Vera, da es so aussieht, daß ich zum Ende des Erziehungsurlaubes in einem halben Jahr nicht sofort einen Platz in der Kindertagesstätte bekomme und auch die Einrichtunng genau dann erstmal für 3 Wochen geschlossen hat, werde ich meine Stelle nicht gleich wieder antreten können. Habe aber nur Erziehungsurlaub bis zum 2 Geburtstag des Kindes. Wo ist man versichert, wenn man aus betreuungstechnischen Gründen nicht arbeiten gehen kann. Beim Arbeitsamt ist man dann doch auch nicht vermittelbar ?. VG Silke
Mitglied inaktiv
Ja, ein Leben als Hausfrau. KV würde über den Ehemann laufen, keine RV und AV. Arbeitslos kann man sich melden, muß dann aber im Zweifel nachweisen, daß man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, also eine Kinderbetreuung hat.
Mitglied inaktiv
O.T.
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