Ich war 8 Monate lang Arbeitslos, wurde Schwanger und war jetzt 3 Jahre im Erziehungsurlaub. Danach wollte ich mich wieder Arbeitlos melden und mir wurde mitgeteilt, dass mir kein Arbeitslosengeld nach 3 Jahren EZU zusteht, da ich in diesen 3 Jahren in keinem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hätte. Können Sie mir weiter helfen, da mir jetzt auch noch mitgeteilt wurde ich müsse mich und meine Kinder selber Krankenversichern? Wo kann ich mich hinwenden, da selbst der Widerspruch abgelehnt wurde? Vielen Dank im voraus. Diana