Sammy13
Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet Ende November. Ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich nach der Elternzeit nur noch Teilzeit arbeiten kann und habe um Vertragsumstellung gebeten. Ich muss dazu sagen, dass die Niederlassung in der ich gearbeitet habe vor 3 Jahren geschlossen wurde. Jetzt wurde mir vom Arbeitgeber mitgeteilt, dass sie mir 2 Teilzeitstellen anbieten können; eine ist 250 km von Wohnort entfernt und eine ist 650 km vom Wohnort entfernt. Natürlich kann ich diese Stellen nicht annehmen. Was passiert nun? Wie sollte ich mich verhalten? Gruss Sammy
Hallo, es kommt zum einen darauf an, welche Arbeitsort in Ihrem Vertrag steht, zum anderen kommt es darauf an, ob Ihr Arbeitgeber noch weitere Filialen, möglicherweise in Ihrer Nähe, hat. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Arbeitsverhältnis enden.Dann können sie sich arbeitslos melden, dies gilt auch in Teilzeit-Arbeitslosigkeit. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Dann musst Du kündigen. Sie bieten Dir ja Arbeit. Beim ALG könnte es eine Sperre geben, würde dann aber direkt Widerspruch einlegen, da es bei dieser Entfernung kaum geeignete Kinderbetreuung gibt, um das abzudecken. Kommt immer auf den Sachbearbeiter an, vielleicht bekommst Du auch gar keine Probleme.
Sonni74LS
Ich glaube auch, da bleibt dir nur die Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag. Die Entfernungen sind ja für eine Teilzeitstelle wirklich utopisch. Unglaublich, was sich manche AG so ausdenken.
Sternenschnuppe
Aber was soll der AG machen wenn die eine Filiale schließt ? Immerhin bieten sie ihr ja eine Stelle im Unternehmen und kommen damit ja ihrer Pflicht nach. Dass sie diese Stelle nicht will, was ich voll verstehe, ist allerdings ihr Ding.
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