Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende der Elternzeit und zwei Monate später erneuter Mutterschutz

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende der Elternzeit und zwei Monate später erneuter Mutterschutz

Januk

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 14.2.2014 in Elternzeit, dann wären 3 Jahre um. Nun bin ich erneut schwanger und käme ca. zwei Monate später wieder in einen neuen Mutterschutz. Nun habe ich allgemein ein paar Fragen weil ich mich leider total in Unwissenheit befinde. Habe bereits mit dem AG telefoniert und die neue Schwangerschat angegeben.Nun soll ich ein Schreiben aufsetzen wann meine Elternzeit um ist und für welche Zeit ich arbeiten kann ( leider kann ich nicht mehr voll arbeiten gehen da ich keine Betreuungsmöglichkeit für meinen Sohn habe, ausser dem 25 Std. Kindergartenplatz) und eine Bestätigung der neuen Schwangerschaft. Man müsse dann sehen wie man mich einsetzen kann, hiess es. Nun möchte ich gerne wissen auf was muss mein AG eingehen bezüglich meiner vorigen Vollzeitstelle und welche Pflichten habe ich meinem AG gegenüber? Setzt man für die Zwei Monate dann einen neuen Teilzeit/ Aushilfsvertrag auf? Ist er verpflichtet mir die Stelle erneut 3 Jahre nach der Elternzeit zur Verfügung zu Stellen? Wie läuft denn dann mein Finanzielle Situation ab? Zur Zeit beziehe ich keinerlei Gelder ( Gehalt/ Ämter). Ich würde mich über eine schnelle Antwort freuen da ich es für mich natürlich im Besten Falle alles regeln mag und aber auch dem AG fair gegenüber sein kann. Vielen lieben Dank und LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen einen neuen Vertrag bzgl. der TZ machen u haben dann auch Anspruch darauf nach der neuen EZ Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Wie würdest Du denn ohne Schwangerschaft arbeiten ? Finanziell für Dich wäre es am besten die 2 Monate Vollzeit zu ermöglichen um volles Mutterschaftsgeld zu bekommen n Immerhin 3 Monate Vozeitgehalt extra :-) Kannst Du das nicht Teilzeit dann wohl 20 Stunden wenn Du 25 Stunden Betreuung hast. Welche Zeiten Du arbeiten kannst. Wobei es Kulanz ist vom AG ob er sie Dir gibt. Schichtler können nicht verlangen auf einmal nur noch 09-14 Uhr zu arbeiten.


SumSum076

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Empfehle dir auch, irgendwie die Vollzeit zu ermöglichen! Besser für die Rente, den Urlaubsanspruch und vor allem für das Mutterschaftsgeld (Steuerklasse rechzeitig anpassen). Du bekommst für die Zeit ja auch Urlaub. Und zwar ab Februar bis zum Ende des Mutterschutz. Wenn dein Mutterschutz ca 2 Monate später beginnt, also zB im April anfängt und bis in den Juli geht, macht das einen Urlaubsanspruch für 6 Monate. Beim Mindestanspruch von 24 Tagen sind das immerhin 12 Tage, die man damit überbrücken kann. Gruß Sabine


Januk

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Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten. Leider habe ich gar keine Möglichkeit voll arbeiten zu gehen, ich bekomme meinen Sohn nicht woanders unter. Müsste der AG mir nicht wenigstens eine Teilzeitstelle ermöglichen wenn meine Kinderbetreuung nicht länger als 25 std. gegeben ist und ich nicht mehr die Möglichkeit habe als 40Std.-Kraft zu arbeiten? In dem Sinne bin ich doch noch Festangestellte, nur in Elternzeit...oder? und hätte ich durch die neue SSW nicht einen besonderen Kündigungsschutz? Vielen Dank schonmal im Vorraus. LG


SumSum076

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Der AG muss zunächst mal keine Rücksicht auf Kinderbetreuungsmöglichkeiten nehmen oder aufgrund einer Schwangerschaft Teilzeit ermöglichen. Du hast einen Vollzeitvertrag. Kannst oder willst du ihn nicht erfüllen, musst du kündigen! Das Recht auf Teilzeit ergibt sich aus dem ...Teilzeitgesetz... (heißt ein bisschen anders). Darin sind Bedingungen geregelt zB die Betriebsgröße und die Betriebszugehörigkeit. Weitere Regelungen könntest du in deinem Arbeitsvertrag oder euren Betriebsvereinbarungen finden. Du bist Festangestellte, ja, aber dann nicht mehr in Elternzeit. Den Schutz daraus gab es nur für 3 Jahre und die sind rum. Schon mal über eine Tagesmutter nachgedacht? Sind doch echt nur 2 Monate! Mit Urlaub sogar weniger! Gruß Sabine


Januk

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Hallo zusammen, oben hatte ich ja bereits meine Situation erklärt, ich hatte meinem Arbeitgeber nun einen Antrag/Schreiben geschickt, indem ich als Teilzeitkraft meine Möglichkeiten niedergeschrieben habe und das ich erneut schwanger bin. Habe nun eine Antwort erhalten indem steht, dass sie mir keine Stelle mit den Arbeitszeiten ermöglichen können (waren immerhin morgens 5 Std.tägl. von Mo-Fr.) Letzter Satz war, wir wünschen Ihnen alles erdenklich Gute! Muss ich das jetzt als Kündigung ansehen? Wie gehe ich denn jetzt vor? Das Unternehmen hat mehr als 100 Mitarbeiter. Vielen Dank schonmal im Voraus. Viele Grüße


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