Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, am 7.8.03 endet meine EZ. Meinem Arbeit-geber habe ich bereits Anf Mai mitgeteilt, daß ich danach in Teilzeit (am liebsten 2 ganze Tage - bin aber auch etwas flexibel) wieder arbeiten möchten. Hatten auch schon ein pers. Ge-spräch. Danach bekomme ich eine Mitteilung, daß ich in meiner ursprüng- lichen Tätigkeit nicht mehr benötigt werde, man sich aber schon in einer bestimmten Abteilung was ganz bestimmtes für mich vorstelle. Dazu müßten aber zwei andere Teilzeitkolleginnen noch weniger arbeiten - man wolle nachfragen. Dieses Gepräch mit meinem Chef fand vor 3 Wochen statt. Mit einer dieser 2 TZ-Kolleginnen habe ich zwischenzeitlich gesprochen - weder wurde mit ihnen über eine Verringerung ihrer Arbeitszeit gesprochen noch besteht dafür der Bedarf. Ich vermute nun, daß mich mein Arbeitgeber nicht mehr beschäftigen will. Meine Frage nun: Welchen rechtlichen Anspruch habe ich auf meinen Arbeitsplatz (die Firma hat ca. 100 MA), wenn ich TZ arbeiten will? Kann mir die Firma kündigen und muß sie mir dann auch evtl. eine Abfindung bezahlen (Beschäftigungsdauer inkl. EZ 7,5 Jahre) Was passiert, wenn sich die Firma nun gar nicht mehr meldet oder sich dazu äussert und der Termin 7.8. verstreicht? Viele, viele, viele Fragen auf einmal - ich bedanke mich ganz herzlich im Vorraus
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB
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