leonben12
Hallo Frau Bader, im Februar endet meine 2 jährige Elternzeit. Da ich wegen meiner Zwillinge nicht mehr meine 40 Std Vollzeitstelle antreten kann, bietet mir mein Arbeitgeber eine 450,-€ / 12h Stelle an. Da ich mit dieser Stelle keine Kündigung erhalte bzw. auch nicht selber kündige, weiß ich leider nicht ob ich in meinem Fall (geringfügige Beschäftigung) auch noch anrecht auf ALGI habe. Außerdem ist mir auch noch nicht ganz klar wie sich das mit meiner Sozialvesicherung, Krankenversicherung und sonstige Abgaben verhält! Ich möchte ja nicht später die Jahre die ich im Moment nicht voll arbeite bei meinem Rentenanspruch verlieren. Mein AG bezahlt zwar einen Teil des 450,-€ Jobbes in die Sozialversicherung, also bleiben bei mir so um die 420,-€(?), ich weiß aber nicht ob ich mich trotzdem beim Arbeitsamt oder Sozialamt melden muss. Ich bin ja nach wie vor bei meinem AG beschäftigt, aber eben nur noch als geringfügig Beschäftigte! Vorab schon einmal vielen Dank für Ihre Antwort MfG Christine
Hallo, bei einem Minijob sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Deshalb kein Anspruch auf ArbGeld 1 Liebe Grüsse, NB
mirico11
Hallo Christine, dir würde nur dann Alg1 zustehen, wenn du bereit wärst dir eine Vollzeitstelle bzw. mehr als die 450 € zu suchen. Kannst du das wegen deiner Zwillinge nicht, steht dir auch kein Alg1 zu :(
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