Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterzeit beantragen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterzeit beantragen

tiho

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Hallo Frau Bader, Elternzeit kann doch erst 8 Wochen nach der Geburt beantragt werden, wenn doch alle Unterlagen vollständig sind, oder? Weil man doch 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld von der Kasse bekommt, und vom AG noch den Zuschauss zum Nettolohn, und diese Gehaltsnachweise müssen ja auch eingereicht werden. Habe ich das alles so richtig versatnden? Früher bringt es ja demnach nicht. Liebe Dank, D.


Sternenschnuppe

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Nö, Elternzeit einfach dem AG melden innerhalb einer Woche nach Geburt. Mit Geburtsurkunde. Elternzeit muss 7 Wochen vor Antritt angemeldet werden. Da man eh 8 Wochen Mutterschutz hat, also in der ersten Woche davon. Schätze aber Du meinst Elterngeld, da bekommt man nach der Geburt die 2. Hälfte vom Mutterschutzgeld von der Kasse und der Arbeitgeber kann es auch schon ausfüllen. Hat meiner meine ich sogar noch vor der Geburt. Die wissen ja was sie Dir auszahlen werden,


Mitglied inaktiv

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Jep, Du verwechselst Elternzeit und Elterngeld - das sind zwei völlig verschiedenen Dinge. Elterngeld spätestens 1 Woche nach Geburt - muß 7 Wochen vor Antritt dem AG mitgeteilt werden. Elterngeld - Antrag bei der zuständigen Kasse.


tiho

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Oh man ja, das meinte ich auch Elterngeld :-), sorry. Bin schon ganz durcheinander mit den ganzen Begriffen. Elterzeit hab ich schon beantragt. Ich weiss es gar nicht mehr, wie ich es vor vier Jahren bei meinem Sohn gemacht habe. Das heisst, nach der Geburt melde ich das ja meiner Krankenkasse mit allem drum und dran und meinem AG, und von denen bekomme ich dann jeweils einen schrieb?! Habe ich das jetzt richtig verstanden?


Sternenschnuppe

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Genau, so war es bei mir. Ich bin persönlich hin. Baby zeigen :-) und sie haben die Unterlagen sofort vor Ort ausgefüllt. Ging, weil as Personalbüro mit am Standort ist.


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