Mitglied inaktiv
Ist ein per email geschickter Antrag auf Elternzeit rechtskreftig? Wenn 2 Jahre vorher ein gleicher Antrag in dieser Form anerkannt wurde. ??? Bekamm ein Arbeitgeber ein Antrag auf Elternzeit per email mit einhalten der vorgesehenen frist, darf er erst 2 Wochen später antworten, das dieses schreiben der rechform nicht entspricht und bitten um schriftstück, wohlwissend das damit die vorgesehene frist nicht eingehalten wird???? Welches Datum gilt hier???? Darf ein Arbeitgeber wirkürlich die Zeit aus der Übertragung der Elternzeit kürzen, da die 7 Wochen Frist für den Elternzeitantrag aus obengenanten gründen nicht eingehalten wurde. Somit aus 8 monaten und 12 tagen nur 5 monate bewiligen ???? Der Arbeitnehmer hat übertragung beantragt. diese wurde ohne Angabe von Gründen abgehlent. Aufgrund der neuen rechtslage /gerichtsurteil vom april 1009 -billiges ermesen/ - Wiederbeantragung der Übertragung Bei 3 aufeinanderfolgenden Elternzeiten bestünde die Möglichkeit beide Übertragungen noch zu bekommen - es gabts jedesmal überschneidungen und die Elternzeit würde vorzeitig beendet. Seit wann gibt es im Gesetz die Übertragung??? Ich wüste 2005 noch nicht von der Übertragung, habe ich da noch eine Chanse für das erste Kind es zu bekommen ??? Danke für Ihre Antworten JP
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