Samila2020
Hallo, Meine Tochter kam am 15.11.2020 auf die Welt. Ich habe Zwei Jahre Elternzeit beantragt, die jetzt am 14.11.2022 zu Ende sind. Jetzt würde ich gerne die Elternzeit nochmal um ein Jahr verlängern, da ich keinen Kindergartenplatz für sie habe. Ist das möglich? Oder kann mein Arbeitgeber dies ablehnen? Ich habe etwas mit Bindungszeitraum gelesen, aber das habe ich nicht verstanden. Liebe Grüße
Hallo, Sie können mit Antragsfrist sieben Wochen die Elternzeit verlängern, der Arbeitgeber kann das nicht ablehnen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei der Meldung der Elternzeit muss man sich ja auf 2 Jahre festlegen. Das hast du gemacht. Der AG kann aber eine Verlängerung nicht verwehren. Anders wäre es bei einer Erstmeldung unter 2 Jahre. Dann kann der AG das ablehnen. Das ist mit Bindungszeitraum gemeint.
mellomania
ja du kannst ohne zustimmung des AG verlängern und er kann icht ablehnen, da du dich ja für die ersten beiden jahre festgelegt hasttest (du hattest ihm gesagt, dass du 2 jahre ez machst, das ist der bindungszeitraum). daher kann er nicht ablehnen. mal davon ab hast du aber einen rechtsanspruch auf betreuung ab dem 1. geburtstag des kindes. du musst es dir ja auch leisten können zuhause zu bleiben. ich würde da bei der stadt druck machen dass die dir eine betreuung zu weisen.
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