Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitverlängerung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitverlängerung

Summer678

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Hallo, Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Davon etwas über 1 Jahr zuhause, für das 2. Jahr Elternzeit in Teilzeit. Ab dem 1. Februar hätte ich wieder arbeiten sollen (wobei der 3.2 der erste Werktag wäre). Meine Tochter hat aber erst ab dem Mitte März ihre Eingewöhnungszeit in der Krippe. Ich habe deshalb meinen AG per Email informiert, dass ich meine Elternzeit verlängern muss und nach einem Gespräch gebeten. Bekam aber keine Antwort. Am 16.12. 19 habe ich dann den schriftlichen Antrag verschickt. Keine Reaktion. Die Personalabteilung verweist an den GF. Dieser geht nicht ans Telefon. Wie soll ich mich verhalten. Wie ist für mich die Lage? Soweit ich es verstanden habe, darf man innerhalb der ersten 2 Jahre auch ohne Zustimmung verlängern. Oder muss ich ohne Zustimmung zum 1.2 bzw. 3.2 wieder arbeiten gehen? Leider habe ich den Antrag nicht als Einschreiben mit Übergabeschein abgegeben, so dass ich mir vorstellen kann, dass kurzfristig versucht wird, den Antrag als nicht fristgerecht anzufechten. Anders kann ich das Schweigen nicht deuten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds muss der AG dem "Antrag" auf Verlängerung nicht zustimmen, Sie teilen es mit. Dies muss aber nach § 16 BEEG schriftlich geschehen. Wenn er Ihnen übles will, behauptet er, den Brief nie bekommen zu haben - und jetzt sind alle Fristen abgelaufen. Ich würde persönlich in die Firma gehen und es klären. Liebe Grüße NB


Dojii

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Theoretisch hast du Recht, dass deine Elternzeit auch ohne Zustimmung als gesetzt gilt, weil du eben EZ nach dem zweiten Jahr nutzt. Allerdings bist du in dem Fall beweispflichtig, dass du die Verlängerung fristgerecht und in korrekter Form (schriftlich, im Original mit Unterschrift) an die zuständige Stelle eingebracht hast. Wenn du das Schreiben nur als normalen Brief geschickt hast und dein AG am Ende sagen wird, er kam nicht oder verfristet an, müsstest du tatsächlich wieder arbeiten gehen. Die vorherige E-Mail zählt übrigens nicht, eine EZ kann man dem Gesetz nach nicht per E-Mail anmelden.


Summer678

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Danke für ihre Antworten. Von 2 Personen u.a. Personalabteilung weiß ich, dass der Brief angekommen ist. Wenn gesagt wird nicht fristgerecht, dann würde ja der erste Tag innerhalb der Frist zählen. Also z.B. x Tage später oder? Dann könnte ich Urlaub nehmen und Grosseltern einplanen.. Ich würde also mit meiner Verlängerung hin und nochmal persönlich bestätigen lassen. Oder macht es Sinn die Teilzeit in Elternzeit zu kündigen? Um die 2 Jahre Elternzeit zu erhalten? Viele Grüße


Dojii

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Ja genau, wenn dein Brief laut Aussage des Arbeitgebers bspw. drei Tage zu spät eingetroffen sein soll, beginnt die neue Elternzeit eben einfach drei Tage später als du wolltest, sie ist dann nicht komplett ungültig. Die Tage müsstest du dann ggf. arbeiten oder eben durch Urlaub abdecken.


Summer678

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Das heißt, dass beste wäre direkt Montag mit der "alten" Verlängerung hinzugehen und die Abgabe quittieren zu lassen und im schlimmsten Fall muss ich dann vom 3.02. Bis 9.03. = 7 wochen arbeiten gehen minus Resturlaub.


Felica

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Ich stehe auf den Schlauch, du verlängerst doch gar nicht wenn ich dich richtig verstehe. Sondern du willst den Beginn der TZ verschieben. Oder habe ich da was missverstanden. Verlängern wäre wenn du das 3te Jahr nahtlos an das 2te dranhängt. Das darfst du ohne das der AG zustimmen muss. Hast du aber weniger wie 2 Jahre angegeben, zB nur ein Jahr. Und brauchst nun 2 Jahre, dann brauchst du das OK vom AG. Den man muss sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre fest legen. Ich vermute aber dir geht es um die TZ. Also das du länger daheim bleibst wie du mitgeteilt hattest. Dann ist die ganze Formulierung falsch, entsprechend falsch auch die Antworten drauf.


Summer678

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Ja genau. Ich muss länger daheim bleiben, da ich noch keine Betreuung habe. Ich kann noch nicht zum 01.02 TZ in Elternzeit arbeiten, sondern erst zum 1.7. Was hätte ich denn machen/schreiben müssen? Viele Grüße


Summer678

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Ja genau. Ich muss länger daheim bleiben, da ich noch keine Betreuung habe. Ich kann noch nicht zum 01.02 TZ in Elternzeit arbeiten, sondern erst zum 1.7. Was hätte ich denn machen/schreiben müssen? Viele Grüße


Summer678

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Ja ich habe 2 Jahre genommen aber nur etwas über ein Jahr Zuhause.


Mitglied inaktiv

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Stelle am besten die Frage noch mal mit allen Fakten neu. Wielange ez Ab wann tz in ez Und was du wissen willst: nämlich wie du schreiben sollst, dass du später erst anfangen kannst mit arbeiten Frau Bader liest nie in den fragen nach


Summer678

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Danke!


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