Hellahund
Sehr geehrte Frau Bade, derzeit bin ich für 2 Jahre in Elternzeit bis nächsten Juli. Für mich ist klar, dass ich nicht meinen Arbeitsplatz wieder antreten möchte. Eine neue Anstellung könnte ich ab kommenden Oktober aufnehmen. Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie ich vorgehen soll: Meine Elternzeit beim alten Arbeitgeber würde ich gerne bis einschließlich September verlängern, mit welcher Frist müsste ich dies beantragen? Zudem ist eine Kündigung bei meinen Arbeitgeber nur quartalsweise möglich. Wann müsste ich dann kündigen? Und wäre es vom Vorgehen sinnvoll zunächst die Elternzeit zu verlängern und dann zu kündigen? Als letzt Frage; wie wäre es, wenn ich die Elternzeit verlängere und beim neue Arbeitgeber bereits in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten wollen würde, ist dies überhaupt möglich? Vielen lieben Dank für ihren Rat Hella
Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo die Ez verlängern, ohne dass der Ag zustimmen muss. Kündigen müssen Sie wie vertraglich vereinbart, wenn Sie nicht zum Ende der EZ kündigen, dann gilt die Frist 3 Mo vorher Liebe Grüße NB
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