Crafty15
Hallo Frau Bader, nachdem ich unterschiedliche Meinungen gehört habe, wende ich mich jetzt an Sie! Meine Maus ist im Februar diesen Jahres auf die Welt gekommen. Ich habe bei meinem Arbeitgeber ein Schreiben eingereicht, in dem verzeichnet war, dass ich zwei Jahre Elternzeit nehme und das zweite unter Vorbehalt (wenn Krippenplatz, Gesundheit etc.) Elternzeit mit Teilzeit in Elternzeit. Sowie die verbleibenden 12 Monate zw. dritten und achten Lebensjahr legen. Aufgrund eines fehlenden Krippenplatzes möchte ich nun das zweite Jahr noch zu Hause bleiben und im dritten Lebensjahr von meiner Maus wieder arbeiten. d.h. dann Teilzeit in Elternzeit machen. Funktioniert das? Geht das? Mein Arbeitgeber hat damals bestätigt und geschrieben, dass er sich freut, dass ich im zweiten Elternjahr die Teilzeit in Elternzeit in Erwägung ziehe und rechtzeitig bescheid geben soll. Kann der Arbeitgeber mir das zweite Jahr zu Hause ablehnen? Und wie ist es am Besten ein Schreiben aufzusetzen? Kann ich im dritten Jahr jetzt Teilzeit in Elternzeit beantragen? Vielen lieben Dank für Ihre Rat! Grüße Crafty
Hallo, ich kenne natürlich jetzt den genauen Wortlaut nicht, aber eigentlich dürfte das unproblematisch gehen. Liebe Grüße, NB
Sonni74LS
Ablehnen kann der AG nicht, da du ja schon 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nimmst. Das 3te Jahr Elternzeit darfst Du jetzt auch dran hängen (7-Wochen-Frist beachten)... dann auch gleich dort anmerken, dass Du den Teilzeitwunsch im 3. Jahr der EZ hast. Viel Glück beim Suchen eines Krippenplatzes. Damit steht und fällt es, ob frau wieder arbeiten gehen kann oder nicht. LG, sonja
Crafty15
Hallo Frau Bader, der Wortlaut ist wie folgt: "Wir freuen uns, dass Sie während des zweiten Elternzeitjahres die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung bei uns in Erwägung ziehen. Bitte informieren Sie uns diesbzgl. rechtzeitig." Dann schreibe ich einfach hin, dass ich leider keinen Krippenplatz für meine Lea gefunden habe bzw. keine Betreuungsmöglichkeit habe und ich das zweite Jahr ohne Teilzeitbeschäftigung in Anspruch nehme? Und das ich das dritte Jahr gern ab dem zweiten Geburtstag nehme und das auch wieder Teilzeitarbeit in Elternzeit, oder? Muss ich einen Nachweis aufbringen? z.B. Krippenplatzabsagen? Viele Dank. Grüße C
Crafty15
Hallo Sonja, das stimmt. Auch wenn man es sich super leicht vorstellt, aber ohne eine Betreuungsmöglichkeit ist man echt aufgeschmissen. Ich hab nur Angst, dass der AG jetzt sagen kann, dass ich im zweiten Jahr arbeiten kommen muss, weil ich Teilzeit in Elternzeit für das zweite Jahr beantragt habe. :-( Gruss C
Sonni74LS
Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn Du ein gutes Verhältnis zum AG hast, würde ich das auch eher vorher mal telefonisch mit ihm/ihr besprechen. Wenn nicht, dann halt einen Brief per Einschreiben/Rückschein schreiben und mitteilen, dass Du leider nicht im 2. Jahr EZ in TZ arbeiten kannst. Ich habe meinen AG auch nie bestätigt vorzeitig in TZ zurückzukommen, da immer offen steht, ob man einen Krippenplatz erhält oder nicht. Hab da halt immer gesagt, dass ich das entscheide wenn der Krippenplatz bestätigt ist.
Crafty15
Okay, ich rufe einfach mal an und bespreche es mit ihm. Danke! Grüße C
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