Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitverlängerung trotz Kündigung?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitverlängerung trotz Kündigung?

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Sehr geehrte Frau Bader, aufgrund der Betriebschließung wurde ich kurz vor der Geburt meines zweiten Kindes während der Schwangerschaft und während der Elternzeit meines ersten Kindes gekündigt. Das Arbeitsgericht hat dem zugestimmt unter der Voraussetzung, dass ich erst zum Ende der Elternzeit für das 2. Kind (d.h. Jan. 2012, die Geburt war im Jan. 2009) gekündigt werde. Diese Kündigung habe ich im Dez. 2008 erhalten. Vor 4 Wochen (Okt. 2011) habe ich mein 3. Kind bekommen, so dass ich vorerst nicht arbeiten kann/möchte. Aber wenn die Kündigung im Jan. 2012 greift, habe ich keine gesetzl. Krankenversicherung mehr. (Mein Mann ist privat versichtert, so dass ich nicht bei ihm mitversichert werden kann.) Beim ersten Kind (geb. Mai 2007) habe ich drei Jahre Elternzeit genommen, aber bereits nach 20 Monate kam Kind Nr. 2. D.h. es sind noch ca. 16 Monate Elternzeit vom ersten Kind "übrig", die bei der Kündigung und bei meiner Beantragung der 2. Elternzeit "unter den Tisch gefallen" sind (d.h. ich habe nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Elternzeit ja auch noch läuft und in der Kündigung wurde sie auch nicht berücksichtigt). Meine Fragen: 1. Habe ich jetzt noch Anspruch auf diese restliche Elternzeit oder habe ich diese durch Akzeptanz der Kündigung verloren? Kann ich jetzt noch den Arbeitgeber auf diese restlichen 16 Monate festlegen, so dass ich noch über Jan. 2012 hinaus angestellt bin? 2. Oder kann ich für das 3. Kind noch Elternzeit nehmen, obwohl ich schon gekündigt bin? Die Anstellung bestünde übrigens nur auf dem Papier, da der Betrieb an meinem Wohnort ja schon aufgelöst wurde, habe ich keine Möglichkeit dort nach der Elternzeit wieder tätig zu werden. Formell bin ich jetzt beim Betrieb in einer anderen Stadt angestellt, die aber zu weit weg ist um dort eine Arbeit aufzunehmen. Es geht mir auch nicht um die Wiederaufnahme der Tätigkeit, sondern um das Weiterbestehen meiner Krankenversicherung. Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich machen. Vielen Dank für Ihre Auskunft! Viele Grüße, Koko


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich nicht allgemein beantworten, ohne das Urteil zu kennen Liebe Grüsse, NB


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Sehr geehrte Frau Bader, Entschuldigung, ich habe mich falsch ausgedrückt. Es war nicht das Arbeitsgericht, sondern das Gewerbeaufsichtsamt. Vor Gericht ging die Sache nicht. Wie gesagt war die Auflage des Gewerbeaufsichtsamts, dass mich der Arbeitgeber erst zum Januar 2012, wenn die Elternzeit für mein 2. Kind abläuft, kündigung durfte. Die Elternzeit für das erste Kind wurd (leider) nicht thematisiert, da ich das versäumt hatte. Hilft Ihnen das als Information weiter? Vielen Dank und viele Grüße, Koko


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Hallo nochmal, Ihrer Antwort an Lenja_Thema am 11.11.11. entnehme ich, dass erst die erste Elternzeit abläuft, dann erst die zweite beginnt. D.h. ich hätte noch Anspruch auf die restliche Elternzeit. D.h. die Kündigung zum Jan. 2012 wäre nicht korrekt gewesen (da sie nur 3 Jahre Elternezeit nach der Geburt des 2. Kindes berücksichtigt). Es bleibt dann die Frage, ob ich das jetzt noch korrigieren kann und meinen AG auf den Fehler aufmerksam machen kann, so dass die Elternzeit noch länger läuft (1.+ 2. Kind). Und die Frage, ob ich für das 2. Kind noch Elternzeit geltend machen kann, obwohl es geboren wurde (10.10.11), nachdem ich die Kündigung bekommen habe. Vielen Dank und viele Grüße, Koko


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