MartinaD78
Sehr geehrte Frau Bader, mein Elternjahr für mein 1. Kind sollte eigentlich am 6.12. diesen Jahres, also morgen,beendet sein. Da ich aber ab dem 5.12. wieder im Mutterschutz bin mit Baby Nr. 2 habe ich das Elternjahr zum 4.12. beendet um das volle Mutterschaftsgeld in Anspruch nehmen zu können. Ging ja eigentlich nur um 2 Tage. Im Nachhinein frage ich mich jetzt, ob das so klug war, da ich ja eigentlich insgesamt 3 Jahre Elternzeit für mein 1. Kind hätte nehmen können. Es geht mir dabei nur um den Kündigungsschutz. Für mein 2. Kind werde ich auf jeden Fall gleich 3 Jahre beantragen, aber hätte ja noch weitere 2 Jahre Elternzeit für's erste Kind ranhängen können, oder? Dann hätte ich 5 Jahre Kündigungsschutz gehabt. Gibt's im nachhinein doch noch eine Möglichkeit für eine Verlängerung oder sind die 2 Jahre für immer futsch? Vielen Dank! Beste Grüße Martina D.
Hallo, man kann pro Kind 12 Mo bis zum 8. Lj aufheben. Ab 2015 sogar 24 Mo - dann sogar ohne Zustimmung des AG Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Wenn der AG mitspielt kannst Du Dir 12 Monate übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag. Das 2. Jahr ist auf jeden Fall futsch, da Du nur eines gemeldet hast. Mit der ersten Meldung musst Du Dich verbindlich festlegen für 2 Jahre.
SumSum076
Dann machs doch so: Dez 13 bis Dez 14 - 1. Jahr für Kind A (Kind A wird 1) Dez 14 bis Dez 15 - 1. Jahr für Kind B (Kind A wird 2, Kind B wird 1) Dez 15 bis Dez 16 - 2. Jahr für Kind A (Kind A wird 3, Kind B wird 2) Dez 16 bis Dez 17 - 2. Jahr für Kind B (Kind B wird 3) Dez 17 bis Dez 18 - übertragenes 3. Jahr von Kind B Dez 18 bis Dez 19 - übertragenes 3. Jahr von Kind A Damit hast du jeweils 2 Jahre der EZ eines Kindes vor dessen 3. Geburtstag genommen. Die jeweils dritten Jahre kannst du dann nach den 3. Geburtstagen nehmen. Gruß Sabine
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