Mitglied inaktiv
Hallo, Im September endet die Elternzeit (nach drei Jahren) für mein erstes Kind. Im November würde der Mutterschutz für unser zweites kind beginnen. Muss ich in diesesn zwei Monaten arbeiten gehen? Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren? viele Grüße Ana
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüsse, NB
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Guten Tag, ich frage für meine Freundin, die sich aktuell in Elternzeit befindet. Die Elternzeit endet am 15.04. Sie bekommt noch Elterngeld. Ab dem 16. April hätte sie Teilzeit für 20 Stunden arbeiten müssen. Sie hatte aber einen Autounfall und wird jetzt erst mal eine längere Zeit krankgeschrieben. Sie kann ihre Tätigkeit somit nicht antre ...
Guten Abend, Am 14.07. endet meine Elternzeit. Ich bin mit meinem Arbeitgeber so verlieben das ich danach unbezahlten Urlaub nehme, mich und die Kinder über meinen Mann Familienversichere und ab Oktober dann als Minijobberin starte. Es ist der selbe Betrieb in dem ich seid 2011 arbeite und in Elternzeit gegangen bin. Von meiner Arbeit ...
Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt?
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mir bereits einige Beiträge zu dem Thema hier im Forum durchgelesen, bin mir aber trotzdem nicht ganz sicher.. Also ich bin bis 30.9.24 in Elternzeit, habe aber nun ein Jobangebot ab 1.9.24 bei einem anderen Arbeitgeber erhalten, dass ich gerne annehmen würde. Meine Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum ...
Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...
Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit meines ersten Kindes hat nun zum 13.03.25 (3. Geburtstag meines Kindes) geendet. Während dieser Elternzeit habe ich ein paar Stunden die Woche beim selbigen Arbeitgeber gearbeitet. Dies wurde nicht erneut vertraglich festgehalten. Nun bin ich aber seit 11 Wochen schwanger und seit Februar 2 ...
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