VeronikaFunk
Hallo Fr. Bader, ich bin Mutter von 2 Söhnen. Ich habe für beide Elternzeit eingereicht, leider bin ich von einem falschen Enddatum ausgegangen. Ich dachte ich habe für beide 3 Jahre Elternzeit genommen, die würde dieses Jahr August enden. Das ist aber nicht so. Ich habe im Mai einen Brief meiner Krankenkasse erhalten das ich mich familienversichern soll. Darauf hin habe ich nach gefragt und feststellen müssen das meine Elternzeit nur bis zum 01.03. dieses Jahres ging. Ich fehle also unentschuldigt auf der Arbeit, was ich aber nicht wusste. Ich habe bis jetzt auch noch keine Abmahnung oder weiteres bekommen. Ich hätte mich auch in der nächsten Zeit mit meinem alten AG in Verbindung gesetzt da ich auf der Stelle so wie so nicht wieder anfangen hätte können. (Wegen Schulplatz und Entfernung) Jetzt habe ich aber noch einen keine Frage, wir sind Anfang Februar ungeplant ein 3 mal schwanger geworden und das mit Zwillingen. Wenn ich jetzt den Kontakt zu meinen alten AG aufnehme, worauf muss ich jetzt achten, soll ich mich einfach entschuldigen (das werde ich so wie so tun) und sagen das ich nicht wieder komme oder soll ich mir ein Beschäftigungsverbot vom FA geben lassen (das wollte er so wie so ein Beginn, wegen den Zwillingen)? Die Situation ist mir auch sehr unangenehm und ich weiß nicht was für rechte und auch Pflichten ich in so einem Fall habe, würde mich sehr über eine Antwort ihrer Seits freuen. V. Funk
Hallo, der Ag hätte kündigen müssen - jetzt sind Sie schwanger, da geht es nicht mehr so einfach. Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB
Dojii
Naja einfach sagen, dass du nicht mehr wiederkommst geht natürlich nicht. Du stehst in einem Arbeitsvertrag und musst diesen entweder kündigen oder erfüllen. Dass du keine Betreuung hast und der Fahrweg ggf. sehr weit ist, ist auch nicht das Problem des Arbeitgebers. Ganz hart gesagt hattest du jetzt zwei Jahre Zeit, das Problem zu lösen. Wenn du nicht mehr da arbeiten willst musst du schnellstens kündigen. Und dafür gelten natürlich die gesetzlichen Fristen, wenn ihr euch nicht auf einen Aufhebungsvertrag einigt. Das kann also da zu führen, dass du bis zum Wirksamwerden der Kündigung noch arbeiten gehen musst. Und ob du wieder ein Beschäftigungsverbot bekommst ist auch nicht so mehr sicher wie früher. Das Gesetz wurde zum 01.01.2018 massiv verschärft, sodass Beschäftigungsverbote nur noch die letzte Möglichkeit sind und keine Selbstverständlichkeit wie davor. Wenn dein Arbeitgeber dir einen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann, der für dich ungefährlich ist, dann bist du verpflichtet diesen anzunehmen.
Himbeere2008
Dein ehemaliger AG hat dich bei deiner Krankenkasse zum 01.03.2018 abgemeldet. Du fehlst seitdem unentschuldigt auf der Arbeit. Ein Beschäftigungsverbot wird ohne einen Arbeitgeber überhaupt nicht benötigt. Du bist im Moment Hausfrau. Elternzeit für dieses Kind kannst du auch nicht beantragen, weil ohne Arbeitgeber gibt es keine Elternzeit.
Mitglied inaktiv
Ohne Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis derzeit noch. Aufgrund des unentschuldigten Fehlens könnte trotz Schwangerschaft vermutlich wirksam gekündigt werden (Zustimmungspflichtig!).
Mitglied inaktiv
Sag mal, Du schreibst doch zu dieser Thematik jetzt schon zum dritten Mal, hast nur Deinen Namen hier geändert. Frau Bader hat Dir doch auch zweimal schon geschrieben, Du sollst mit Deinem AG sprechen. Warum tust Du das nicht langsam mal? Wieviel Wochen willst Du noch warten??
mellomania
also bitte. du hast verpasst arbeiten zu gehen. das ist gelinde gesagt dein problem. warum solltest du ein BV bekommen? das ist rechtlich doch gar nicht haltbar. du musst schnellstmöglich mit deinem AG sprechen. auch die betreuungssache ist dein problem, nicht das des AG. das hättest du längst lösen können. klingt hart, ist aber so. DU musst handeln. schnell.
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