Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitende - Arbeitsplatz gekündigt - Krankenversicherung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitende - Arbeitsplatz gekündigt - Krankenversicherung

Mitglied inaktiv

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Hallo, seit dem 11.12.'08 ist meine Elternzeit beendet. Mein Sohn geht ab Januar 2009 in den Kindergarten und ich werde mir einen neuen Arbeitgeber suchen. Wegen Umzug und der daraus erschwerten, und zu langen, Betreuung meiner beiden Kinder (3 und 4 Jahre) musste ich meinen unbefristeten Arbeitsplatz zum 11.12.'08 kündigen. Mein Mann ist freiwillig privat krankenversichert und somit keine Familienversicherung möglich. Jetzt muss ich mich für ca. 250,-- Euro im Monat freiwillig gesetzl. krankenversichern und die Kindergartenplätze beider Kinder zahlen, die uns wichtig sind, damit ich in Ruhe einen Arbeitsplatz suchen kann. Da ungewiss ist, wie schnell ich einen Arbeitsplatz finde ist die finanzielle Belastung ungewiss und hoch. Hier meine Fragen: Besteht die Möglichkeit, dass ich mich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melde und das AA die Krankenkassenbeiträge zum Teil mitübernimmt? Arbeitlosengeld werde ich wohl nicht erhalten, da ich selbst gekündigt habe? Ich war seit August'02 angestellt und seit Ende Januar'04 bis 11.12.'08 in Elternzeit. Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank und lieben Gruß, May-Britt


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie wegen dem Umzug gekündigt haben u dieser auf einem Jobwechsel Ihres Mannes beruht, werden Sie nicht gesperrt. ArbGeld erhalten Sie, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (die Kinder also betreut sind) Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Na die Frage ist: wenn Ihr aus familiären Gründen zu weit weg vom alten AG gezogen seid, dann hast Du durchaus Ansprucgh auf ALG1! Dann bist Du auch krankenversichert. Aber: eigentlich hättest Du Dich umgehend AL melden müssen. Mach das gleich morgen AFAIK wird das erst am Meldung alles bezahlt. Und: Du BIST ja arbeitssuchend! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Also das Amt wird kein Arbeitslosengeld zahlen, weil du mehr als 3 Jahre in Elternzeit warst. Die Selbstkündigung hatte ja berechtigte Gründe, so dass das kein Versagensgrund ist. Aber dein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur max. 3 Jahre nach Beginn der Elternzeit. Das Arbeitsamt zahlt nur die Krankenversicherungskosten wenn du auch Leistung beziehst. Eine Beteiligung gibt es nicht. Entweder ganz oder gar nicht. Die Arbeitssuchendmeldung würde ich trotzdem vornehmen, allein schon wegen der Rentenansprüche. Ich weiß ja nicht, wieviel dein Mann verdient, aber habt ihr es schonmal mit Hartz-IV probiert? Dann zahlt das Amt ja auch die Krankenversicherung. LG Arlett


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