Frage: Elternzeit

Guten Tag, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit unserem 1. Kind (20 Monate). Nun bin ich erneut schwanger. Kann ich nun sofort die Elternzeit kündigen, ein Beschäftigungsverbot (war schon in der 1. Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot auf Grund mehrerer Gründe) abgeben und sodann meinen Gehalt erhalten? Ich bin Beamtin. Vielen Dank!

von Janosch77 am 19.01.2018, 17:26



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, lt EuGH ist das möglich. Urteil des EuGH vom 20.09.2007, Az.: C-116/06 Ich finde es zumindest fragwürdig. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.01.2018



Antwort auf: Elternzeit

Nein, das geht nur zum neuen Mutterschutz. Ohne Sxhwangerschaft würdest Du ab wann wieder im alten Umfang arbeiten können?

von Sternenschnuppe am 19.01.2018, 17:36



Antwort auf: Elternzeit

ob beamtin oder nicht, das geht nicht. du kannst deine laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. auch ein BV ist überhaupt nicht selbstverständlich, da es zum glück verschärfte regeln gibt seit 2018. aber für dich ist das in der elternzeit ja eh nicht relevant.

von mellomania am 19.01.2018, 18:24



Antwort auf: Elternzeit

Ohne Schwangerschaft würde ich ab Oktober wieder arbeiten.

von Janosch77 am 19.01.2018, 18:27



Antwort auf: Elternzeit

tz während der elternzeit? oder endet deine elternzeit vor arbeitsbeginn?

von mellomania am 19.01.2018, 18:33



Antwort auf: Elternzeit

wenn du teilzeit während der elternzeit ab oktober arbeitest, kann der arbeitgeber einen gefährdungsbeurteilung durchführen, wenn es mutterschutzrechtliche bedenken bei deinem arbeitsplatz gibt. was arbeitest du? nur weil du in der ersten schwangerschaft ein bv hattest, heißt das nicht, dass du automatisch wieder eins bekommst. wenn es medizinische gründe waren, liegen die jetzt nicht automatisch wieder vor. wenn der arbeitgeber entscheidet, dass dein arbeitsplatz nicht passt, muss er dir einen ersatzarbeitsplatz zuweisen, den du annehmen musst. erst wenn das alles nicht geht, kommt ein bv vom AG und du erhälst den lohn, den du ohne bv bekommen hättest. in dem fall teilzeit. die elternzeit aber läuft weiter. diese kannst du erst auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. das hat mit einem bv nix zu tun. du wärst dann halt in elternzeit mit teilzeit lohn. wenn du vollzeit wieder anfangen würdest, dann bekämst du den vollen lohn, WENN ein bv käme. kommt halt drauf an,wie du ab oktober arbeitst

von mellomania am 19.01.2018, 18:50



Antwort auf: Elternzeit

Ich kann mich irren, aber ich meine Beamte dürfen vorzeitig - mit Zustimmung des Vorgesetzten - die EZ beenden. Dann aber ins BV zu gehen grenzt an Sozialbetrug - keine Ahnung wie das dann unter Umständen Auswirkungen haben kann. Da würde ich mich mal genau bei der entsprechenden Dienststelle kundig machen. Beamtenrecht unterscheidet sich in einigen Dingen zu normalen Arbeits- und Sozialrecht - mitunter mit moralisch und ethisch fragwürdigen Beigeschmack. Da wünsche ich nicht selten Deutschland würde es mal Österreich nachmachen...

Mitglied inaktiv - 19.01.2018, 19:01



Antwort auf: Elternzeit

bei lehrern geht das so einfach aber nicht. mein arbeitsbereich. man kann die elternzeit vorzeitig beenden um in vollzeit zurückzukehren, das geht. ABER wenn es um ein BV geht, geht das definitiv nicht. da macht das RP nicht mit. das ist auch hier sozialbetrug

von mellomania am 19.01.2018, 19:16



Antwort auf: Elternzeit

Bist du beim Bund oder bei einem Bundesland? Die Elternzeit für Beamte ist je nach Bundesland in verschiedenen Gesetzen geregelt.

Mitglied inaktiv - 20.01.2018, 09:37



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