Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

sandiiiii

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Hallo Frau Bader, aktuell bin ich in Elternzeit- meine Tochter ist am 3.8.17 geboren. Vorher habe ich bei der Stadt im öffentlichen Dienst als Erzieherin im Schichtdienst gearbeitet- seit September 2014 unbefristet in Vollzeit angestellt. Ich habe 1,5 Jahre EZ beantragt, möchte nun aber auf 2 Jahre verlängern. Ist dazu die Zustimmung meines Arbeitgebers nötig? Falls ja und dieser zustimmt, könnte ich aber auf die vollen 3 Jahre erhöhen ohne Zustimmung, oder? Ich bekomme ein Jahr Elterngeld- darf ich dann stundenweise einer Nebentätigkeit nachgehen, wenn ich das Elterngeld nicht mehr erhalte? Wieviele Stunden maximal? Muss mein Arbeitgeber einverstanden sein? Da ich vorher im Schichtdienst gearbeitet habe, wird es auch nach 3 Jahren Elternzeit schwierig, das mit der Betreuung meiner Tochter zu vereinbaren... Habe ich grundsätzlich das Recht auf Versetzung in eine familienfreundlichere Stelle? Was sind die Voraussetzungen für Landeserziehungsgeld in Bayern? Vielen Dank!!! Beste Grüße Sandra


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Da Sie weniger als 2 Jahre beantragt haben, besteht kein Anspruch auf verlängerung 2. Mit "dann" meinen Sie nach der EZ? Ja, dann wird nichts angerechnet 3. Sie haben Anspruch auf die Stelle lt Vertrag, wenn es Nachtschicht war haben Sie keinen Anspruch auf Versetzung 4. https://www.zbfs.bayern.de/familie/landeserziehungsgeld/fragen/index.php Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nur aus Interesse? Hast Du vorher mal versucht Antworten auf Deine Fragen zu finden? Z.B. im Elterngeldgesetzt selbst? >> Ich habe 1,5 Jahre EZ beantragt, möchte nun aber auf 2 Jahre verlängern. Ist dazu die Zustimmung meines Arbeitgebers nötig? Ja. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html >> Falls ja und dieser zustimmt, könnte ich aber auf die vollen 3 Jahre erhöhen ohne Zustimmung, oder? Was jetzt? Entweder er stimmt zu oder nicht. Verlängere halt gleich auf 3 Jahre wenn Du das willst. >>Ich bekomme ein Jahr Elterngeld- darf ich dann stundenweise einer Nebentätigkeit nachgehen, wenn ich das Elterngeld nicht mehr erhalte? Ja. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html >> Wieviele Stunden maximal? 30 https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html >> Muss mein Arbeitgeber einverstanden sein? Ja, natürlich. https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html >> Habe ich grundsätzlich das Recht auf Versetzung in eine familienfreundlichere Stelle? Nein. Vertrag ist Vertrag. Aber man kann ja mal mit dem AG reden. >> Was sind die Voraussetzungen für Landeserziehungsgeld in Bayern? https://www.zbfs.bayern.de/familie/bayerisches-betreuungsgeld/index.php LG Lilly


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