Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin zur Zeit mit meiner 1.Tochter in Elternzeit bis 7.11.2010, nun habe ich meine 2.Tochter am 28.5.2010 bekommen und möchte die 3 Jahre Elternzeit an die Elternzeit die ich durch meine 1.Tochter habe anhängen. Darf ich das und wann muß ich meinem AG bescheid geben, kurz vorm Ablauf des Elternzeites die ich für meine 1.Tochter habe oder jetzt. Und wie formuliere ich das am besten. Danke Ihnen schonmal im vorau. LG Aysecan
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Wichtig ist, dass Sie es schriftlich machen u genaue Daten angeben. Liebe Grüsse, NB
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