Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit. Habe 2 Jahre beantragt. Im September sind diese um und ich möchte ein paar Stunden die Woche in meiner alten Firma arbeiten gehen. Mein Chef ist damit auch einverstanden. Ich stelle mir so zum Anfang 8-16 Std. pro Woche vor. Ist es da sinnvoll, das dritte Elternjahr zu beantragen? Dann wäre ich doch weiterhin gesetzlich versichert oder? Ich frage deshalb, weil mein Mann privat versichert ist. Familienversicherung fällt ja somit flach:( Elterngeld habe ich ein Jahr erhalten. Wenn ich nun was dazuverdiene,muß ich nicht irgendwelche Anteile des Elterngeldes zurüczahlen oder? Entschuldigen sie bitte die ganzen Fragen, aber ich will ja nicht falsch machen:)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde auf jeden Fall das 3. Jahr beantragen. Beitragsfrei versichert sind Sie nur bei einem Verdienst unter 400 € Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wie es sich mit der Krankenversicherung verhält, weiß ich nicht. Elterngeld musst du nicht mehr zurückzahlen. Das Jahr Elterngeld ist ja abgeschlossen. Der Vorteil bei einer Teilzeit von 8-16 Std IN Elternzeit ist, dass du weiterhin nicht gekündigt werden kannst. Und wenn du das dritte Jahr nicht zu einer anderen Zeit (1. Schuljahr oder so) verwenden willst, nimm es doch einfach direkt im Anschluss und dann eben mit den Teilzeit-Stunden! Gruß Sabine


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