Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, da ich im Juni in Mutterschutz gehe mache ich mir nun schon mal so meine Gedanken mit der Elternzeit. Ich wollte gerne die ersten 2 Jahre nehmen, wobei ich ab dem 2. Jahr Teilzeit arbeiten möchte, was in der Firma kein Problem zu sein scheint. Nun mein Problem: ich werde aber nach 1,5 Jahren Elternzeit erst einen Betreungsplatz erhalten können. Meine Frage: Kann ich rechtlich 1,5 Jahre zu Hause bleiben und eben nur 0,5 Jahre Teilzeit arbeiten? Mfg Mia31
Hallo, Sie können doch 2 Jahren nehmen u in der EZ Tz arbeiten Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Ja das kannst Du. Du beantragst 2 Jahre Elternzeit und schreibst in diesen Antrag schon rein, dass Du ab dem ( jeweiliges Datum ) Teilzeit IN der Elternzeit arbeiten möchtest. Am besten Deine Verfügbarkeiten angeben, damit es betreuungstechnisch dann auch klappt. Der AG muss Dir Teilzeit gewähren, aber die Arbeitszeiten kann er sich aussuchen. Da bittest Du dann im schriftliche Bestätigung drüber. Fertig :-)
Mitglied inaktiv
WÄHREND der Elternzeit ist der ist der AG NICHT verpflichtet dir eine Teilzeitarbeit anzubieten. Erst NACH der Elternzeit muss er das tun (die Größe des Betriebes vorausgesetzt). Wenn du allerdings schon jetzt weißt, dass du während der EZ arbeiten möchtest, würde ich es mit reinschreiben. Dann kann sich der AG darauf einstellen. Wie die Arbeitssituation in 1,5 Jahren dann aber aussieht, weiß keiner.
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