Mitglied inaktiv
Ich habe Zwillinge bekommen und wollte bei meinem Arbeitgeber die Zustimmung zur Übertragung der Elternzeit bei Mehrlingsgeburten beantragen, damit ich 5 Jahre Elternzeit statt der 3 Jahre in Anspruch nehmen kann. Mein Arbeitgeber hat mir nur handschriftlich mitgeteilt : > leider können wir Ihrer Bitte nicht nachkommen < Kann er das ohne weitere Begründung ablehnen?
Hallo, leider JA Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ja, das kann er. Soweit ich es weiß, gibt das BEEG keine Begründungsbedürftigkeit für die Ablahnung vor. Das ist Goodwill des AG. Ansonstn schau nochmal in das BEEG. Viele Grüße Désirée
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